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Herzlich willkommen beim Kreisverband Bad Kissingen!
VdK-Geschäftsstellen geschlossen
Dringende Rechtsfälle bis 18. Dezember melden
Vom 23. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024 sind die Geschäftsstellen des Sozialverbands VdK Bayern geschlossen. In dieser Zeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VdK auch telefonisch oder per Mail nicht erreichbar. Ab Dienstag, 2. Januar 2024, sind wir gerne wieder für Ihre Anliegen da.
Sollten in dieser Zeit Rechtsmittelfristen ablaufen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig –spätestens bis Montag, 18. Dezember 2023 – mit Ihrer zuständigen Kreisgeschäftsstelle, bei Klagen mit Ihrer Bezirksgeschäftsstelle und bei Berufungen mit der Landesgeschäftsstelle in Verbindung zu setzen.
In dringenden Fällen können Sie selbst einen Widerspruch, eine Klage oder eine Berufung zur Fristwahrung erheben. Nutzen Sie dazu eines unserer Musterschreiben. Diese stehen auf der Webseite des VdK Bayern als PDF und als Word-Dokument zur Verfügung: Musterschreiben zur Fristwahrung
Bitte passen Sie diese Vorlagen an Ihre Angelegenheit an. Senden Sie Ihr Schreiben an die jeweilige Behörde oder das zuständige Sozialgericht, beziehungsweise bei einer Berufung an das Bayerische Landessozialgericht.
Ab dem 2. Januar 2024 kümmert sich Ihre VdK-Geschäftsstelle wieder gerne um Ihre Rechtsfälle. Bitte setzen Sie sich dazu einfach mit Ihrem VdK vor Ort in Verbindung, damit dieser sich dann gleich in Ihr laufendes Verfahren einschalten kann.
Online-Vortragsreihe 2023
VdK-Expertinnen und Experten referieren in unseren Online-Vorträgen über Pflege, Rente und Schwerbehinderung. Termine und Anmeldung unter: Online-Vortragsreihe 2023
Zusätzlich bieten wir monatliche Online-Vorträge zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung an: Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Unsere Online-Seminare für pflegende Angehörige finden Sie hier: Online-Seminar für pflegende Angehörige
Gehalt für die Angehörigenpflege: Vorbild Modellprojekt Burgenland
Nächstenpflege ist ein Armutsrisiko, vor allem für Frauen. Ein Blick ins österreichische Burgenland zeigt, wie es anders gehen kann: Hier können sich pflegende Angehörige bei einer GmbH anstellen lassen. Sie erhalten dann ein Gehalt und sind sozialversichert. Eine Grundausbildung für die Pflegetätigkeit gibt es obendrauf. Das Modellprojekt gibt es seit mittlerweile sechs Jahren. Auch eine Möglichkeit für die Pflege in Deutschland?© VdK-TV