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Wer in Bayern wohnt und mindestens Pflegegrad 2 hat, bekommt nach dem bayerischen Landespflegegeldgesetz seit Ende 2018 auf Antrag jährlich 1.000 EUR Landespflegegeld.
Wer bayerisches Landespflegegeld bezieht, wurde auf Antrag bis Anfang 2019 vom Beitragsservice der Rundfunkanstalten (früher: „GEZ“) gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7 Fall 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags von der Rundfunkbeitragspflicht befreit, da er „Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften“ erhält.
Leider wurde im Mai 2019 ins bayerische Landespflegegeldgesetz eingefügt, dass es sich beim bayerischen Landespflegegeld nicht um ein Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags handeln soll. Der Änderung liegt der Gedanke zugrunde, dass das bayerische Landespflegegeld ohne Bedürftigkeitsprüfung (d.h. ohne Anrechnung von Einkommen oder Vermögen des Betroffenen) gewährt wird. Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht lehnt der Beitragsservice seitdem ab.
Diese Praxis ist aus folgenden Gründen nicht nachvollziehbar:
Erstens setzt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für „Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften“ keine Bedürftigkeitsprüfung voraus.
Zweitens ist nicht verständlich, weshalb das bayerische Landespflegegeld (anders als der Name vermuten lässt) kein „Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften“ sein soll.
Drittens wird in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz ebenfalls Landespflegegeld ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt, deren Bezieher laut Information des Beitragsservice von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.
Bezieher von bayerischem Landespflegegeld, deren Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht abgelehnt wird, sollten daher innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheids Widerspruch erheben.
Leider darf der Sozialverband VdK Bayern im Widerspruchsverfahren gegen den Beitragsservice keine Vertretungen durchführen. Mitglieder des Sozialverbands VdK Bayern erhalten aber über unsere Geschäftsstellen kostenfrei einen entsprechenden Mustervordruck zur Widerspruchsbegründung, die sie in eigenem Namen anführen können.
Derzeit führen wir mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei ein Musterstreitverfahren von zwei betroffenen Mitgliedern durch. Sobald hierzu Ergebnisse bekannt sind, erfolgt eine entsprechende Information.
Sozialverband VdK Bayern e.V.
Kreisgeschäftsstelle Arberland
Am Sand 5
94209 Regen
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 – 12:00, 13:00 – 18:00
Dienstag – Donnerstag: 8:00 – 12:00, 13:00 – 16:00
Freitag: 8:00 – 12:00
Terminvereinbarung unter:
Telefon: 0 99 21 / 9 70 01 0
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