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Bayerisches Pflegegeld soll ab September ausgezahlt werden
VdK-Geschäftsführer Helmut Plenk vom Sozialverband VdK ARBERLAND informiert

Michaela Greindl

© Michaela Greindl

Mit dem neuen Landespflegegeld wird ein wichtiges Signal gesetzt. Pflegebedürftige in Bayern, ab einen Pflegegrad 2 erhalten pro Jahr 1.000 Euro. Dieses Geld steht dem Pflegebedürftigen zur Verfügung, um sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: Ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.
Für die Antragstellung ist laut neben dem Formular nur eine Kopie des Personalausweises sowie eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse notwendig.


ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN

Wer bekommt das Landespflegegeld?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
  • Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung

Wie hoch ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.


ANTRAG

Was muss man tun, um das Landespflegegeld zu erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen.

Ab wann und bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Antragsfrist ist der 31.12.2018.

Wo bekomme ich das Antragsformular?
Antragsformulare gibt es auch bei den

  • Finanzämtern,
  • Landratsämtern,
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?
Die Abgabe des Antrags auf Landespflegegeld kann erfolgen:

Landespflegegeldstelle

81050 München

Fax: 089/2306-1727

Welche Nachweise muss ich dem Antrag beifügen?
Sie müssen Ihrem Antrag eine Ablichtung des Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Ablichtung des Bescheids der Pflegekasse beifügen. Wenn Sie den Antrag als Bevollmächtigter oder als Betreuer stellen, fügen Sie bitte eine Ablichtung der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.

Muss der Antrag auf Landespflegegeld jedes Jahr neu gestellt werden?
Nein. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.

Welche Kontoverbindung muss ich angeben?
Das Landespflegegeld kann ausschließlich auf ein Konto des Anspruchsberechtigten oder des abweichenden Antragsstellers überwiesen werden. Bitte geben Sie keine andere Kontoverbindung an.

Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid bekomme?
Der Bescheidversand erfolgt ab Ende August.

Wann bekomme ich das Geld ausbezahlt?
Die Auszahlung beginnt im September.

Weitere Auskünfte erteilt die VdK Geschäftsstelle ARBERLAND
Auwiesenweg 6, 94209 Regen
Tel.: 09921/97001-12 oder eMail: kv-arberland@vdk.de

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VdK-Kreisgeschäftsstelle Arberland, Terminvereinbarung unter: Telefon: 0 99 21 / 9 70 01 0

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Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr

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