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Brandaktuelles Thema: Patientenverfügung

Der VdK Kreisverband ARBERLAND lud ein:
VdK-Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk, Herr Dr. Franz Haller, Rechtsanwalt Franz Hollmayr und Karl-Heinz Barth referierten

Regen. Den Infoabend zum Thema: "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" nutzten dieses Mal so viele Besucher, daß im Brauereigasthof Falter der grüne Saal fast voll war. VdK Kreisvorsitzender Peter Brückl konnte neben den Referenten, Helmut Plenk, Herrn Dr. Franz Haller vom MVZ Arberland, den Fachanwalt für Medizinrecht Franz Hollmayr und den Firmenkundenberater bei der Sparkasse, Herrn Karl-Heinz Barth viele Besucher willkommen heißen.

Foto(Sonja Brückl):  Helmut Plenk,  Dr. Franz Haller, Franz Hollmayr Karl-Heinz Barth, Peter Brückl

Foto(Sonja Brückl): Helmut Plenk, Dr. Franz Haller, Franz Hollmayr Karl-Heinz Barth, Peter Brückl© VdK KV-Arberland

Zunächst einmal stellte Plenk an das Publikum folgende Frage: Wer hat eine Patientenverfügung? Von den knapp 100 Besuchern gingen nur 10 Hände hoch, was dem Experten viele zu wenig war. Sie schocken uns und mich schon vor dem Vortrag, so Plenk.
Anhand von tats. aufgetretenen Fällen stellte Plenk dann die Notwendigkeit einer Patientenverfügung vor. Wie wichtig es ist, sich in gesunden Jahren ausführlich mit diesem Thema zu auseinanderzusetzen zeigten seine Beispiele. Plenk erzählte die Geschichte als eine Frau mit dem Krankenwagen ins Klinikum eingeliefert wurde, in die Intensivstation verlegt und in Koma gefallen ist. Wer handelt nun für diese Frau? Was kommt auf einen zu, wenn plötzlich die Heimeinweisung droht? Wird ein Berufsbetreuer sofort eingesetzt? Fragen über Fragen tauchten auf, die Plenk anschaulich darlegte.

Nach der Info des Behindertenbeauftragten und VdK-Kreisgeschäftsführers Plenk übernahm Herr Dr. Haller das Wort und ging aus Sicht des Arztes auf die Situation von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten usw. ein.
Herr Dr. Haller stellte anhand von Beispielen vor, wie die Patientenverfügung, die theoretisch verfasst wird, in der Praxis zur Anwendung kommt.
Wie verhalte ich mich als Arzt, wenn Angehörige sofort auf die vorliegende Patientenverfügung hinweisen?
Die Theorie und die Praxis gehen hier oftmals auseinander.
So zeige der sehr anerkannte Facharzt sehr ausführlich auf, wie eben ein Arzt mit diesem Dokument umzugehen hat.
Interessant war auch ein Praxisfall, den Herr Dr. Haller geschildert hat. Aus diesem Fall war ersichtlich, daß eben das Fehlen der Patientenverfügung, usw. doch gravierende Folgen haben kann.

Rechtsanwalt Franz Hollmayr gab einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Aspekte der Patientenverfügung.
Er wies eindringlich daraufhin, dass eine Patientenverfügung stets im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht beziehungsweise einer Betreuungsverfügung stehen sollte.

Ob eine medizinische Behandlung überhaupt erfolgen darf, hängt ausschließlich vom Willen des jeweiligen Patienten ab. Jede ärztliche Behandlung muss mit der Einwilligung des Patienten erfolgen. Liegt die Einwilligung nicht vor, würde sich der behandelnde Arzt wegen Körperverletzung strafbar machen.
Anders sieht dies freilich bei Notfällen. Hier greift die so genannte mutmaßliche Einwilligung.

Die Patientenverfügung ist vor allem für solche Patienten von Bedeutung, die sich selber nicht mehr verantwortlich äußern können.
Es ist daher besonders wichtig, so Rechtsanwalt Hollmayr, dass eine Person bestimmt ist, die den Willen des Einwilligungsunfähigen durchsetzt.
Diese Person kann zu Zeiten, zu denen sie noch geistig rege ist, im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine Person seines Vertrauens bestimmen.
Rechtsanwalt Hollmayr appellierte an die Zuhörer, die sollten sobald wie möglich eine Vorsorgevollmacht erstellen. Damit ist auch gewährleistet, dass der eigene Wille Beachtung findet.
Wurde keine Vorsorgevollmacht errichtet, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt.
Zu dem Thema Vorsorgevollmacht informierte dann speziell Herr Barth. Aus Sicht eines Bankers appellierte er, daß unbedingt ein Besuch bei der Bank notwendig ist, wenn die Formulare für eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ausgefüllt und unterschrieben wurden. Denn diese Formulare zählen ja nur dann, wenn sich die eigentliche Person selber nicht mehr in der Lage ist gewisse Dinge zu regeln. Nachdem die Bank diesen Sachverhalt nicht prüfen kann, soll zu Lebzeiten mit allen beteiligten eine Vollmacht speziell bei der jeweiligen Bank/Sparkasse unterschrieben werden.

Die Veranstaltung, so Plenk, zeigt wieder einmal, daß diese Themen nicht vor sich hergeschoben werden dürfen. Dieses Thema: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist sehr ernst zu nehmen und vor allem in und mit der Familie zu besprechen. Es müssen hier ?Alt und Jung? miteinander reden!!!
Ein dickes Dankeschön richtete Plenk an Herrn Dr. Haller, der es durch seine fachliche Qualität verstand den vielen Besuchern die Angst vor diesem Thema zu nehmen.

Veranstalter und Organisator Peter Brückl bedankte sich bei Helmut Plenk, Franz Hollmayr, Dr. Franz Haller und Karl-Heinz Barth und überreichte jeden ein kleines Präsent.

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