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Sehr geehrte Mitglieder,
in berechtigten Einzelfällen bieten wir, ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe durch die Geschäftsstelle, eine Rechtsberatung an:
Genereller Hinweis!
Für alle Sprechstunden gilt keine offene Sprechstunde.
Zugang und Beratung ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe unter der Telefonnummer (02843) 9592-0 durch die Geschäftsstelle in Rheinberg.
VORAUSSETZUNG FÜR EINE TERMINVERGABE
Die Terminvergabe ist begrenzt auf Ausnahmefälle, die nicht telefonisch oder schriftlich geklärt werden können.
Termine erhalten nur Mitglieder bzw. Neumitglieder, die einen Widerspruch, eine Klage oder ein Anhörungsverfahren einlegen möchten.
In allen anderen Fällen können derzeit wegen der Corona-Situation keine Termine vergeben werden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir EINLASS NUR BEI BESTEHENDEM TERMIN gewähren.
Wir bitten Sie herzlich, die Klärung von Angelegenheiten, die aufgeschoben werden können und die nicht eilbedürftig sind, erst nach dem Ende der aktuellen Erkrankungswelle vorzunehmen wie z.B. Anträge für Schwerbehinderung/ Verschlimmerungsantrag, allgemeine Beratungen/ Informationen zur Pflege, Krankengeld, Reha, Rentenfragen etc. ohne aktuellen Handlungsbedarf.
VORBEREITUNG UND ABLAUF DES BERATUNGSGESPRÄCHS
KEINE TERMINE FÜR
a) Erst-/Änderungsantrag Schwerbehinderung> EUTB, Schwerbehindertenamt
b) Antrag Erwerbsminderungsrente > DRV zuständig
c) Altersrente> DRV zuständig
d) Weitergewährungsantrag Erwerbsminderungsrente >DRV zuständig
e) Antrag Arbeitslosengeld/ Hartz IV, Grundsicherung> EUTB, die jeweilige Behörde
f) Antrag Pflegegeld > Pflegekasse
g) Arbeitsrecht/ Kündigung/ Urlaub/ Abfindung>Rechtsanwalt/Gewerkschaft
h) Vollmachten, Fragebogen zur Person und Schweigepflichtsentbindung per Post einreichen
i) Atteste/ Befunde/Unterlagen für laufenden Verfahren per Post einreichen
Die Geschäftsstelle ist darüber hinaus für jeglichen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.
Bei einem laufenden Verfahren können Sie Unterlagen per Post oder Mail senden.
Eine persönliche Entgegennahme von Unterlagen in der Geschäftsstelle erfolgt nicht!
Bitte nehmen Sie telefonisch 02843-95920 oder per E-Mail kv-am-niederrhein@vdk.de mit uns Kontakt auf.
Ihnen stehen weiter unten Formulare zum Download zur Verfügung, mit denen Sie zur Fristwahrung selbst Widerspruch bzw. Klage einreichen können.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Diese Entscheidungen halten wir zum Schutze unserer Mitglieder, Mitarbeiter und Ehrenamtler für unabdingbar.
Ihr VdK-Team
zur CORONA-Krise:
Informieren Sie sich hier über neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps der Landesregierung.
Weitere Infos über das CORONA-Virus - auch in leichter Sprache finden Sie auf dem folgenden Link des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-am-niederrhein/ID249498":
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