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Voraussetzungen für Terminvergabe
Sehr geehrte Mitglieder,
in berechtigten Einzelfällen bieten wir, ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe durch die Geschäftsstelle, eine Rechtsberatung an:
Genereller Hinweis!
Für alle Sprechstunden gilt keine offene Sprechstunde.
Zugang und Beratung ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe unter der Telefonnummer (02843) 9592-0 durch die Geschäftsstelle in Rheinberg.
VORAUSSETZUNG FÜR EINE TERMINVERGABE
Termine erhalten nur Mitglieder bzw. Neumitglieder, die einen Widerspruch, eine Klage oder ein Anhörungsverfahren einlegen möchten.
Wir bitten um Verständnis, dass wir EINLASS NUR BEI BESTEHENDEM TERMIN gewähren.
VORBEREITUNG UND ABLAUF DES BERATUNGSGESPRÄCHS
- die Beratungszeit beträgt pro Gespräch max. 10 Minuten
- den Bescheid/Unterlagen in Kopie mitbringen
KEINE TERMINE FÜR
a) Erst-/Änderungsantrag Schwerbehinderung> EUTB, Schwerbehindertenamt
b) Antrag Erwerbsminderungsrente > DRV zuständig
c) Altersrente> DRV zuständig
d) Weitergewährungsantrag Erwerbsminderungsrente >DRV zuständig
e) Antrag Arbeitslosengeld/ Hartz IV, Grundsicherung> EUTB, die jeweilige Behörde
f) Antrag Pflegegeld > Pflegekasse
g) Arbeitsrecht/ Kündigung/ Urlaub/ Abfindung>Rechtsanwalt/Gewerkschaft
h) Vollmachten, Fragebogen zur Person und Schweigepflichtsentbindung per Post einreichen
i) Atteste/ Befunde/Unterlagen für laufenden Verfahren per Post einreichen
Bei einem laufenden Verfahren können Sie Unterlagen per Post oder Mail senden.
Bitte nehmen Sie telefonisch 02843-95920 oder per E-Mail kv-am-niederrhein@vdk.de mit uns Kontakt auf.
Ihnen stehen weiter unten Formulare zum Download zur Verfügung, mit denen Sie zur Fristwahrung selbst Widerspruch bzw. Klage einreichen können.
- Hinweis an Mitglieder zur Fristwahrung (177.0 KB, PDF-Datei)
- Muster Widerspruch (72.0 KB, PDF-Datei)
- Muster Klageeinlegung (71.7 KB, PDF-Datei)
Ihr VdK-Team