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Wichtige Informationen

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu unseren Leistungen und den Abläufen während eines Verfahrens.

Unser Leistungsangebot für unsere Mitglieder ...


Bitte beachten Sie:
Zur Beantragung von Grundsicherungsleistungen, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen, Pflegegraden ist die persönliche Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Behörden bzw. Kranken- und Pflegekassen erforderlich, die Antragstellung erfolgt nicht durch den VdK.


Aufgrund vieler Nachfragen machen wir darauf aufmerksam, dass wir in folgenden Rechtsgebieten nicht tätig werden dürfen:

Keine Bearbeitung durch den VdK

Auch steuerrechtliche Fragenstellungen fallen nicht in unseren Aufgabenbereich, hier besteht jedoch eine Kooperation mit dem Lohn- und Einkommenssteuer- Hilfe -Ring Deutschland e.V. (www.steuerring.de). Weitere Kontaktdaten sind bei Bedarf im Kreisverband erhältlich.


Folgenden Unterlagen benötigen wir von Ihnen bei einer Sprechstunde:
Checkliste: Das muss ich zur Sprechstunden mitbringen


Ablauf des Verwaltungsverfahrens
Nachdem bei den zuständigen Trägern der Sozialverwaltung ein Antrag gestellt wurde, ermittelt die Behörde die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen. Dazu werden oft Stellungnahmen von behandelnden Ärzten oder sonstige Auskünfte eingeholt. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Monate wird ein Bescheid erteilt.


Fristen und Rechtsbehelfe
Wird in dem Bescheid ein Antrag abgelehnt, bleibt eine Frist von einem Monat um Widerspruch einzulegen. Hat der Widerspruch Erfolg, wird ein sogenannter Abhilfebescheid erteilt. Bleibt hingegen der Widerspruch nach erneuter Überprüfung ohne Erfolg, wird ein Widerspruchsbescheid erteilt. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats Klage bei dem zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. Die Monatsfrist gilt ab Eingang der Bescheide bei uns. Wir prüfen den Bescheid und legen -bei hinreichender Erfolgsaussicht- den Rechtsbehelf bzw. das Rechtsmittel ein. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie uns rechtzeitig in einer unserer Sprechstunden aufsuchen, da keine gesonderte Fristüberwachung durch uns erfolgt.


Verfahrensdauer
Widerspruchsverfahren haben eine Dauer von etwa 6 bis 12 Monaten.
Klageverfahren haben eine Dauer von etwa 1 bis 2 Jahren.


Ihre eigene Mithilfe ein Schlüssel zum Erfolg
Oftmals setzen uns Behörden und Gerichte feste Fristen zur Stellungnahme, in denen wir uns für Sie beispielsweise zu dem Ergebnis eines Gutachtens äußern können. Verstreicht die Frist ungenutzt, wird nach Lage der Akten entschieden. Verspätet vorgebrachte Argumente können dann nicht mehr berücksichtigt werden.

Daher gilt:
Wenn wir Sie in solchen Fällen um Ihre Mitwirkung bitten, ist es wichtig, dass Sie hierauf fristgerecht und ausführlich antworten. Ohne Ihre Mithilfe können wir Sie nicht wirkungsvoll vertreten. Sie erleichtern uns überdies die Arbeit, wenn Sie uns wichtige Unterlagen bereits kopiert übersenden oder mitbringen.


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