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Erste Informationen für Nicht-Mitglieder

Informationsgespräch mit Rat- und Hilfesuchenden, die nicht Mitglieder im Sozialverband VdK sind

Immer mehr Menschen suchen Informationen über ihre sozialen Rechte und Ansprüche und kommen hierzu in die Sprechstunden des Sozialverbandes VdK, Kreisverband am Niederrhein.

Nicht selten werden sie geschickt von Sozialberatern in Rehabilitationseinrichtungen oder von Krankenkassen und Arbeitsagenturen.

Unsere Sprechstunden dienen in erster Linie der Beratung unserer Verbandsmitglieder. Hier wird im Vorfeld von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis, vor geplanten Rentenanträgen oder zu anderen Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch und dem Sozialen Entschädigungsrecht beraten. Hier werden Anträge, Widerspruchs- und Klageverfahren besprochen und im Vertretungsfall Rücksprachen zur Abstimmung der Verfahrensführung genommen.

Menschen, die nicht dem VdK als Mitglied angehören, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf diese Verbandsleistungen. Sie können von uns lediglich allgemein gehaltene Erstinformationen über soziale Rechte, Verfahrenswege und über das Leistungsangebot des Sozialverbandes VdK erhalten.

Nicht immer ist es leicht zwischen einer Erstinformation und einer nur Mitgliedern vorbehaltenen Beratung zu unterscheiden.

Beispiele:
Die Frage:
Wie viele Versicherungsjahre benötige ich für die Rente wegen Erwerbsminderung, kann beantwortet werden.
Die Frage, ob der Fragesteller diese Versicherungsjahre erfüllt, setzt eine Prüfung des Versicherungsverlaufes voraus und wird im Rahmen der Erstinformation nicht beantwortet werden können.

Die Frage:
Kann man die anerkannte Schwerbehinderung wieder aberkennen? – kann hier beantwortet werden, nicht aber
die Frage, ob die Fragestellerin bei den vorgelegten Befunden der Ärzte die Chance auf eine höhere Einstufung hat.

Fragen:
nach der Höhe von Grundsicherungsleistungen, von Renten, vom Krankengeld, … lassen sich im ersten Informationsgespräch nicht beantworten. Auch nicht die Fragen nach Alternativen „was passiert, wenn …“

Schließlich gehört zum Begriff „Erstinformation“ dass hier nicht Fragenkataloge von 5, 10 oder gar mehr Fragen „abgearbeitet“ werden können.

Die Fairness unseren VdK Mitgliedern gegenüber gebietet es, Erst-Informationsgespräche möglichst kurz zu halten. Unsere Juristinnen und Juristen sind deshalb gehalten, die Grenze zwischen Information und Beratung zu beachten und Ratsuchende abzuweisen, die – ohne Mitglied zu werden – die Sprechstunden über Gebühr zu beanspruchen versuchen.

Sie haben eine Alternative: Werden Sie VdK-Mitglied!

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