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Willkommen beim Sozialverband VdK
Persönliche Beratung in unserer Kreisgeschäftsstelle in Alzey
Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Ohne Termin ist eine Beratung in unserer Kreisgeschäftsstelle nicht möglich.
Unser barrierefreier Zugang ist über den Glockenturmweg. Wir haben 1 Behindertenparkplatz. Bitte melden Sie den Bedarf vorher bei uns an! (Das Tor ist sonst für die Durchfahrt für Autos geschlossen.)
Vielen Dank.
Tel. 06731- 5487970 oder kv-alzey@rlp.vdk.de
Was macht der Sozialverband VdK eigentlich?
Der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. ist die größte Interessenvertretung aller Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranken, Sozialversicherten und Rentner in Rheinland-Pfalz.
Jeder kann Mitglied im Sozialverband VdK werden.
Der Sozialverband VdK setzt sich für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit ein. Seine Ziele sind die berufliche und gesellschaftliche Integration sowie die soziale Sicherheit seiner Mitglieder. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral und finanziert sich über die Mitgliedsbeiträge.
Wir beraten in allen sozialrechtlichen Fragen. Wenn Sie zum Beispiel einen Rentenantrag stellen, helfen wir Ihnen dabei. Oder die Krankenkasse hat Ihre Kur abgelehnt ? dann sind wir zur Stelle und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. In Zeiten, in denen Arbeitslosigkeit jeden treffen kann, führen wir durch den Paragraphendschungel und zeigen unseren Mitgliedern mögliche finanzielle Hilfen durch die Agentur für Arbeit.
Unsere Rechtsschutzstellen bieten kompetente Hilfe und vertreten Sie vor den Sozialgerichten. Alle sozialrechtlichen Neuerungen stehen auf unserer Internetseitehttps://www.vdk.de/rheinland-pfalz.
Als Mitglied erhalten Sie die VdK-Zeitung zehn Mal im Jahr kostenlos.
Wir sind an Ihrer Seite und freuen uns auf Sie!
Ihr Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Kreisgeschäftsstelle Alzey
Widerspruchsfrist einhalten
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid (zum Beispiel von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, vom Versorgungsamt oder der Rentenversicherung) erhalten haben und die VdK-Geschäftsstelle geschlossen hat, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Bitte nutzen Sie dafür folgendes Musterschreiben; die Begründung kann zeitnah nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin, sowie die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist.
- VdK Muster Widerspruch.pdf (174.8 KB, PDF-Datei)
Musterschreiben für einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid
Klagefrist einhalten
Falls Sie bereits Widerspruch eingelegt haben und dieser zurückgewiesen wurde, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Auch hier kann innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchsbescheids Klage eingelegt werden. Nutzen Sie bitte untenstehendes Musterschreiben; Sie müssen es zweifach als Original an das Sozialgericht senden. Die Begründung kann nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin, sowie die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist.
- VdK Muster Klage Widerspruchsbescheid.pdf (177.9 KB, PDF-Datei)
Musterschreiben für eine Klage beim Sozialgericht gegen einen zurückgewiesenen Widerspruch
Tipp: In aller Regel ist der Gerichtsstand (einschließlich Adresse) auf dem Bescheid angeführt.