Sozialverband VdK - Kreisverband Altenkirchen
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Fristen einhalten

Bescheid erhalten - Sie müssen eine Widerspruchs-/Klagefrist einhalten?
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid (zum Beispiel von der Krankenkasse, vom Versorgungsamt oder der Pflegekasse) erhalten haben, können Sie innerhalb eines Monats einen Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben.
Hierfür reicht es, dass rechtzeitig an die entsprechende Stelle (steht in der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheids) der Widerspruch gesendet wird. Wichtig ist allein, dass der Widerspruch, innerhalb des Monats nach Zugang des Bescheids bei Ihnen, bei der Behörde eingeht
Bitte nutzen Sie während unserer Abwesenheit das folgende Musterschreiben, damit Sie die Frist einhalten. Eine Begründung kann dann -nach einem Termin mit uns- nachgereicht werden. Wichtig ist aber erst einmal, dass der Widerspruch erhoben ist:

Musterschreiben für einen Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid

Wenn bereits ein Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt wurde, jetzt aber ein ablehnender Bescheid gegen diesen Widerspruch eingeht, können Sie noch mittels einer Klage beim Sozialgericht gegen diesen Widerspruchsbescheid vorgehen. Auch hier gilt es eine Frist von einem Monat einzuhalten.
Um fristwahrend eine solche Klage einzureichen, nutzen Sie bitte das folgende Musterschreiben, welches Sie bitte zweifach (2 Exemplare, jeweils unterschrieben) an das zuständige Sozialgericht senden (steht am Ende des Bescheids in der Rechtsmittelbelehrung).
Eine Begründung kann dann nach einem Termin mit uns nachgereicht werden.

Musterschreiben für eine Klage beim Sozialgericht gegen einen abgelehnten Widerspruch
(Wohnort im nördlichen Rheinland-Pfalz, die Adresse für ein anderes Sozialgericht bitte abändern)

Bitte nehmen Sie nach Einreichung eines Widerspruchs bzw. einer Klage Kontakt mit uns auf, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann.


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