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Willkommen beim Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz im Kreis Ahrweiler
Tabuthema psychische Erkrankungen im Arbeitsleben
Psychische Erkrankungen sind ein absolutes Tabuthema. Gerade daher ist es so wichtig darüber zu sprechen. Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn eine Erkrankung auftritt? Unsere VdK-Rechtsexpertin Katharina Söhne beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Sie müssen eine Frist einhalten?
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid (z.B. von der Krankenkasse, vom Versorgungsamt oder der Pflegekasse) erhalten haben, dann können Sie nur innerhalb der ersten vier Wochen einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Hier gilt es fristwahrend einen Widerspruch rechtzeitig an die entsprechende Stelle zu senden. Musterschreiben für einen solchen Widerspruch oder eine Klage gegen einen negativen Widerspruchsbescheid finden sie hier: