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+++ HOCHWASSER
Die VdK-Geschäftsstelle des Kreisverbands Ahrweiler ist aufgrund der Hochwasser-Katastrophe nur telefonisch und per Mail erreichbar.
VdK-Mitglieder sollten selbstständig Widerspruch einlegen gegen behördliche Bescheide, beziehungsweise gegen Widerspruchsbescheide selbstständig Klage einreichen vor dem zuständigen Sozialgericht. Bitte beachten Sie die Fristwahrung von einem Monat ab Zugang.
Hier finden Sie unsere Muster für Widersprüche und Klagen.
Bitte setzen Sie sich anschließend umgehend telefonisch oder per Mail mit unserer Kreisgeschäftsstelle in Verbindung.
: Für Theresa Hilmer wird ein Traum wahr: Mit Anfang 30 zieht sie in ihre erste eigene Wohnung ein. Einfach war das nicht, die letzte Barriere hat Markus Preckwinkel aus dem Weg geräumt. Denn auch er hat sich einen Traum erfüllt und in Bogen bei Straubing in Niederbayern ein Haus ganz ohne Barrieren gebaut – dazu zählen für ihn auch soziale Hürden. Preckwinkel kennt sich aus mit dem Thema – seit Jahren engagiert er sich beim Sozialverband VdK für Barrierefreiheit.
Sie müssen eine Frist einhalten?
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid (z.B. von der Krankenkasse, vom Versorgungsamt oder der Pflegekasse) erhalten haben, dann können Sie nur innerhalb der ersten vier Wochen einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Hier gilt es fristwahrend einen Widerspruch rechtzeitig an die entsprechende Stelle zu senden. Musterschreiben für einen solchen Widerspruch oder eine Klage gegen einen negativen Widerspruchsbescheid finden sie hier:
Unser VdK-Kreisverband ist zuständig für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler. Hier der neue Image-Film der Kreisverwaltung Ahrweiler über unsere Region:
Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-ahrweiler/ID2004":
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