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Merkzeichen aG auch im Ausland?
Seit dem 1.1.2001 können Menschen mit Behinderung mit dem Behindertenausweis auf dem das Merkzeichen "aG" eingetragen ist auch im benachbarten Ausland auf den gekennzeichneten Parkplätzen parken, wenn Sie den Europäischen Parkausweis haben.
Diesen konnen Sie bei dem jeweiligen Straßenverkehrsamt
vor Ort beantragen, unter Vorlage des Bescheides des Versorgungsamtes sowie eines Passbildes.
Bitte fordern Sie dort auch die Broschüre an, aus der zu erkennen ist, in welchem Land Sie an welchen Stellen parken können.