Springen Sie direkt:
Höhere Zuschüsse, Einführung einer Klimakomponente, Anpassung der Wohngeldformel: Das Wohngeld-Plus-Gesetz soll Haushalte mit niedrigerem Einkommen angesichts der steigenden Energie- und damit Wohnkosten ab 2023 entlasten.
Am 25. November 2022 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Die Anpassung des bisherigen Wohngeldgesetzes (WoGG) sieht ab 2023 eine stärkere Unterstützung
bedürftiger Haushalte vor. Die neuen Regelungen sollen die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern. Sie bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
Zur Entlastung bei den Energiekosten fließt künftig eine dauerhafte Heizkostenkomponente zur Entlastung von Wohngeldempfängern als Zuschlag in die Wohngeldberechnung ein. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie sei es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Auch Heimbewohner und -bewohnerinnen haben Anspruch
Wohngeld ist ein Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) weist darauf hin, dass auch Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung, die dort dauerhaft leben, im Sinne des jeweiligen Landesheimgesetzes wohngeldberechtigt sein können. Auf ihrer Website erläutert der BIVA-Pflegeschutzbund, welche Personengruppen vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind, welche Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten und von welchen Faktoren die Höhe des Wohngeldes abhängt. Demnach können sich die Einkommensgrenzen für pflegebedürftige Personen beziehungsweise für Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 Prozent um bis zu 125 Euro erhöhen. Detaillierte Wohngeldtabellen und eine Auflistung der Mietstufen nach Bundesländern finden sich auf der Website des Bundesbauministeriums. Zudem gibt der Pflegeschutzbund Tipps zur Beantragung von Wohngeld.
Die Einführung einer Klimakomponente ermöglicht einen über die bisherige Höchstgrenze der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung hinausgehenden Zuschlag, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.
Zudem wird nach den neuen Bestimmungen die Wohngeldformel angepasst. Im Ergebnis sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten – bisher sind es rund 600.000 Haushalte. Darüber hinaus erhöht sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat. Das Gesetz führt außerdem Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen ein und ermöglicht es, den Bewilligungszeitraum auf 24 Monate zu verlängern.
Wohngeld online berechnen
Einen neuen Wohngeldrechner stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Verfügung. Aber Achtung: Der Wohngeldrechner 2023 dient lediglich einer ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur die zuständige Wohngeldbehörde geben.
Damit die Behörden in Einzelfällen oder bei hoher Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zügig auszahlen können, sind vorläufige Zahlungen möglich.
Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Stabsstelle Inklusion, Frauen- und Sozialpolitik
Esther Wörz
Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt
Telefon: 069 714002-17
Telefax: 069 714002-22
sozialpolitik.ht@vdk.de
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//hessen-thueringen/pages/wohngeld-plus-gesetz/86018/mehr_wohngeld_fuer_mehr_menschen":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.