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Dafür hat der VdK lange gekämpft: Am 1. April 2023 wurde auch in Thüringen das Modell der Nachbarschaftshilfe eingeführt. Damit ist es möglich, dass Menschen aus dem persönlichen Umfeld für Pflegebedürftige da sein und sie im Alltag unterstützen können. Als Anerkennung und Aufwandsentschädigung für die geleistete Hilfe kann der sogenannte „Entlastungsbetrag“ der Pflegeversicherung in Höhe von 125 Euro im Monat eingesetzt werden.
Allerdings müssen Nachbarschaftshelfer bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um tätig werden zu können. Dazu gehört unter anderem der Besuch eines speziellen Kurses „Nachbarschaftshilfe“, der laut der entsprechenden Verordnung (ThürAUPAVO) von den Pflegekassen kostenlos angeboten werden soll – eine in vielen Bundesländern wie zum Beispiel Sachsen gängige und bewährte Praxis. In Thüringen jedoch gibt es bis heute kein entsprechendes Schulungsangebot. „Fünf Monate sind bereits seit Einführung der Nachbarschaftshilfe vergangen, Zeit genug also, um diese Kurse auf die Beine zu stellen“, sagt Jörg Kubitzki, stellvertretender Landesvorsitzender des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen: „Wir fordern hier eine schnelle und pragmatische Übergangslösung, etwa in Form von Online-Schulungen, wie sie auch die Verordnung ausdrücklich zulässt, damit die Nachbarschaftshilfe im Freistaat endlich starten kann.“
Knapp 170.000 Menschen in Thüringen sind auf Pflege angewiesen. Die überwiegende Mehrheit – etwa 80 Prozent – lebt zu Hause und wird von Angehörigen versorgt. Nach Auskunft des Bürgerbeauftragen des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, haben sich bereits viele Menschen an ihn gewandt, weil sie sich gerne in der Nachbarschaftshilfe engagieren möchten, aber keine Möglichkeit finden, sich dafür zu qualifizieren. „Bei diesen Meldungen handelt es sich vermutlich nur um die Spitze des Eisbergs“, weiß der Bürgerbeauftragte aus Erfahrung. Er sieht den von der Verordnung geforderten Umfang der Kurse aber auch kritisch und hält ihn für zu bürokratisch und lebensfremd. Auch der VdK hat immer wieder angemahnt, dringend benötigte Hilfe und Entlastung in der häuslichen Pflege nicht an zu viel Bürokratie scheitern zu lassen. In Hessen war er damit erfolgreich: Dort muss man lediglich einen Erste-Hilfe-Kursus während der vergangenen drei Jahre besucht haben, um als Nachbarschaftshelfer oder -helferin anerkannt zu werden.
Schlagworte Nachbarschaftshilfe | Pflege | Krankenkasse
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