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"Armut in Deutschland während und nach der Pandemie" ist das Thema des 9. Thüringer Sozialgipfels, der heute im Erfurter Landtag stattfindet und zu dessen Veranstaltern seit jeher auch der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen zählt. "Wir beobachten mit großer Sorge, wie schwer es mittlerweile vielen Menschen fällt, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, auch in Thüringen", sagt der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann: "Hier gilt jede fünfte Frau, jedes vierte Kind und jeder dritte jüngere Mensch zwischen 18 und 25 Jahren als armutsgefährdet."
Für Menschen mit Behinderungen ist das Armutsrisiko besonders hoch. Nach Angaben der Arbeitsagentur hat sich die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen mit Schwerbehinderung zwischen Februar 2020 und 2021 in Thüringen um 8,4 Prozent erhöht. Experten befürchten, dass viele von ihnen von der aktuellen Erholung am Arbeitsmarkt nicht profitieren werden. Im Schnitt muss ein Arbeitsloser mit Schwerbehinderung 100 Tage länger nach einem Job suchen als ein Bewerber ohne Behinderung. Ein Grund dafür: Mehr als die Hälfte der Betriebe in Thüringen zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe, als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung einzustellen, obgleich sie in diesem Fall einen Lohnkostenzuschuss erhalten könnten. Der VdK fordert daher mehr Information und Beratung für Arbeitgeber sowie gezielte Förder- und Mentorenprogramme für mehr Beschäftigung und eine bessere Unterstützung von Berufseinsteigern mit Behinderungen.
Einen weiteren Schwerpunkt beim Gipfel bildet die Entwicklung des Rentensystems – hier zeichnet sich in Thüringen ebenfalls ein beunruhigender Trend ab. So stieg die Armutsgefährdungsquote in der Altersgruppe ab 65 Jahren zwischen 2009 und 2019 von 9,4 auf 13,4 Prozent. Prognosen zufolge könnte sich diese Quote auf 30 Prozent erhöhen, wenn diejenigen in Rente gehen, die nach der Wiedervereinigung in ihrem Berufsleben von Langzeitarbeitslosigkeit, Niedriglöhnen, prekärer Beschäftigung und Teilzeitarbeit betroffen waren. Der VdK spricht sich daher entschieden gegen eine weitere Absenkung des Rentenniveaus aus.
Aktuell strebt der Sozialverband VdK Deutschland ein Musterstreitverfahren notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht an, um durchzusetzen, dass auch Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale von 300 Euro aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung bekommen.
Schlagworte Thüringen | Sozialgipfel | Sozialverband VdK Hessen-Thüringen | Armut | Armutsrisiko | Ausgleichsabgabe | Schwerbehinderung
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