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Mit dem Bürgergeld hat die Bundesregierung 2022 eine Sozialreform auf den Weg gebracht, die zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld abgelöst hat. Um unterstützungsbedürftigen Bürgerinnen und Bürger unkompliziert Zugang zu der Leistung zu gewähren, steht der digitale Hauptantrag unter www.jobcenter.digital zur Verfügung.
In den letzten Jahren hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Digitalisierung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende konsequent verfolgt. Hintergrund bildet unter anderem die fristgerechte Umsetzung der Verpflichtungen des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz, OZG). Nach dem OZG müssen Bund, Länder und Kommunen seit Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anbieten.
Mit dem Angebot unter www.jobcenter.digital können Erst- oder Weiterbewilligungsanträge beim Jobcenter online gestellt werden - mit dem PC ebenso wie mit dem Smartphone oder dem Tablet. Zuvor muss man sich jedoch auf der BA-Website registriert haben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Services zu nutzen, um etwa Termine zu vereinbaren, Nachrichten zu senden oder Bescheide abzurufen.
Bürgerinnen und Bürger, die ihren digitalen Hauptantrag auf Bürgergeld stellen, können von der "medienbruchfreien" - digitalen - Kommunikation mit dem Jobcenter profitieren. Das heißt: Auch Nachfragen und die Nachreichung von Nachweisen können nun online erfolgen, was den Entscheidungsprozess beschleunigen soll.
Der Antrag auf Bürgergeld und die erforderlichen Anlagen und Nachweise können natürlich auch in schriftlicher Form (zum Beispiel per Post) an das zuständige Jobcenter übermittelt werden. Die dazu benötigten Formulare finden sich als PDF-Dokumente zum Herunterladen im Download-Center der BA-Website.
Schlagworte Bundesagentur für Arbeit | Bürgergeld | Arbeitslosengeld II | Sozialgeld | Grundsicherung
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