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Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die ist nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jähr- lichen Grundfreibetrag überschreitet. Die Deutsche Rentenversicherung bietet online Unterstützung an.
Im Jahr 2022 lag der Freibetrag bei 10.347 Euro für Alleinstehende und bei 20.694 Euro für Verheiratete. 2023 liegt er bei 10.908 Euro beziehungsweise 21.816 Euro.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist darauf hin, dass die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt mittlerweile automatisch laufe. Mithilfe der kostenlosen "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung" haben demnach Interessierte die Möglichkeit, diese Beträge zu überprüfen beziehungsweise für Steuerberechnungsprogramme zu nutzen.
Die Bescheinigung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. In dem Fall wird sie auch in den Folgejahren zwischen Mitte Januar und Ende Februar automatisch zugesandt. Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht".
Schlagworte Steuern | Steuererklärung | Rente | Rentner | Rentenversicherung | Deutsche Rentenversicherung Hessen | Grundfreibetrag
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