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Weniger Aufwand für Patienten, weni- ger Lücken beim Nachweis: Arztpraxen und Kliniken können Arbeitsunfähig- keitsbescheinigungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf weist die Unabhängige Patienten- beratung Deutschland (UPD) hin.
Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens stelle die Einführung der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 21. Oktober 2021 den ersten Schritt dar, so die UPD-Expterten. Sie bieten auf der UPD-Website ein Informationsblatt zu der Neuerung mit den wichtigsten Regelungen an.
"Die eAU spart nicht nur Papier, sondern vor allem für Patienten auch Zeit und Wege ein. Künftig müssen sich Versicherte nicht mehr selbst darum kümmern, ihre Krankenkasse über Krankheitszeiten zu informieren", sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Die Gefahren von Lücken beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und eventueller Probleme beim Krankengeldbezug würden dadurch minimiert. Der nächste Schritt wird zum 1. Januar 2022 erfolgen. "Ab dann wird die Information der Krankenkasse per eAU durch Praxen und Kliniken zur Pflicht", sagt Krumwiede.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Krankenkassen der UPD zufolge auch den Arbeitgeber des krankgeschriebenen Patienten elektronisch über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Für Patientinnen und Patienten verminderten sich der Aufwand und eventuelle Schwierigkeiten wegen zu spät eingereichter Krankmeldungen, betont die UPD. Auf Wunsch können Versicherte nach dem ersten Juli 2022 weiterhin einen Durchschlag der eAU in Papierform für die eigenen Unterlagen erhalten.
Schlagworte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | Unabhängige Patientenberatung
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