15. Dezember 2021
Seminare

"Inklusionsvereinbarung"

Dieses Seminar soll über die gesetzlichen Grundlagen einer Inklusionsvereinbarung, über die daran Beteiligten sowie über die Vorteile einer solchen Vereinbarung aufklären und Ihnen Praxistipps zur Erstellung oder Änderung einer Inklusionsvereinbarung mit an die Hand geben.

Die Inklusionsvereinbarung ist in § 166 Abs. 1 SGB IX geregelt und soll dazu beitragen, die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Betrieb zu unterstützen, indem sich Arbeitgeber*innen, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- bzw. Personalrat auf gemeinsame Ziele einigen. Eine Inklusionsverein-barung erleichtert damit die Zusammenarbeit im Betrieb und setzt positive Impulse für die Arbeit der Personalverantwortlichen, aber auch für das Engagement der Schwerbehindertenvertretung. Vor allem aber trägt sie zu der Verbesserung des Betriebsklimas und zum Erhalt des Arbeitsplatzes bei. Für die Mitarbeiter*innen kann dieses einen Motivationsschub bedeuten und tatsächlich deren Beschäftigungssituation wesentlich ordnen und verbessern.

Ziel des Seminares ist es, Sie darin anzuleiten, wie Sie, mit den gesetzlichen Grund-lagen vor Augen, eine spezifische Inklusionsvereinbarung in Ihrem Betrieb/Ihrer Dienststelle auf den Weg bringen können. Wurde bereits eine Integrationsvereinbarung geschlossen, können Teilnehmende lernen, wie sich diese in eine Inklusions-vereinbarung umarbeiten lässt. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps, was inhaltlich alles in einer Inklusionsvereinbarung berücksichtigt werden sollte, damit diese zum Erfolg für alle Beteiligten wird.

Seminarinhalte

  • Gesetzliche Grundlage
  • Sinn und Zweck
  • Vorteile für die Beteiligten
  • Erarbeitung/Vorgehensweise
  • Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BThG)

Termine & Gebühren

Die Termine, an denen dieses Seminar stattfindet, entnehmen sie bitte unserem Bildungsangebot für 2023.
Inklusion in der Arbeitswelt - Bildungsangebot 2023.pdf

Anmeldung

Anmeldung ausschließlich unter: www.ehrenamtsakademie.de/sbv

Schlagworte Inklusion | Seminar | Schwerbehindertenvertretung | Inklusionsvereinbarung

Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
Abteilung Recht und Beratung
Referat Betriebsarbeit

Saskia von der Haar (-66)
Katharina Söhne (-61)

Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt
Telefon: 069 714002 -61/-66
Telefax: 069 714002-22
betriebsarbeit.ht@vdk.de


VdK-Ehrenamtsakademie
Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt
Telefon: 069 714002-57
sbv@ehrenamtsakademie.de
www.ehrenamtsakademie.de


VdK-TV

VdK-TV: Arbeit und Schwerbehinderung

Menschen mit Behinderungen haben es im Arbeitsleben schwer. Wenn Probleme am Arbeitsplatz oder bei der Jobsuche auftreten, kann der Integrationsfachdienst helfen.


Informationsmaterial zum Herunterladen


Online-Interview
Das Gespräch der VdK-Betriebsarbeit zu diesem Schwerpunkt mit Arnold Kulik, der langjährigen Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung der Rovema GmbH, sowie seinem Stellvertreter, Max Busch, in der Videoaufzeichnung.
Online-Interview
Im Gespräch mit der VdK-Betriebsarbeit erläuterte Dominic Eser, Fachreferent für Steuerrecht der Lohnsteuerhilfe Bayern, unter anderem, von welchen Steuerentlastungen behinderte oder pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen profitieren können.


Online-Interview
Zwei Frauen
Vielfältige Fragen zum Thema Barrierefreiheit beantwortete die Leiterin der VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit, Melanie Ludwig, im Rahmen unseres Formates "Online-Interview mit Experten“.
Landeskonferenz
Mehrere Menschen
Die VdK-Beauftragten für Betriebsarbeit haben sich zur Landeskonferenz "Inklusion in der Arbeitswelt" getroffen. Sie tauschten ihre Erfahrungen aus und diskutierten, wie sie die Betriebsarbeit im Verband stärken können.

Unsere Leistungen
Symbolfoto: Ein Richterhammer mit einem Paragraphen-Zeichen darauf
Neben qualifizierter sozialrechtlicher Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Streitigkeiten bieten wir unseren Mitgliedern Orientierungssprechstunden niedergelassener Anwälte unseres Vertrauens an.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Schwerbehinderten-Vertrauenspersonen, Inklusionsbeauftragte sowie Betriebs- und Personalräte bei ihrer täglichen Arbeit - und damit die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt.
Unsere Leistungen
Symbolfoto: Zwei junge Frauen bei der Beratungsstelle einer Krankenkasse.
Neben dem Sozialrecht beraten wir in allen Fragen der Barrierefreiheit und informieren Patienten, unterstützen bei der Nachlass-Regelung.
Pflege- und Hilfsdienste
Unter dem Dach des VdK kümmern sich rechtlich selbstständige Pflege- und Hilfsdienste sowie mehrere Betreuungsvereine um das Wohl hilfsbedürftiger Menschen.
Eine Frau und ein Mann
Die Förderung von Inklusion ist ein zentrales Anliegen des VdK Hessen-Thüringen. Auf verschiedenen Ebenen kämpfen wir für eine inklusive Gesellschaft vor Ort, auf kommunaler und landespolitischer Ebene.

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