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Dieses Seminar soll über die gesetzlichen Grundlagen einer Inklusionsvereinbarung, über die daran Beteiligten sowie über die Vorteile einer solchen Vereinbarung aufklären und Ihnen Praxistipps zur Erstellung oder Änderung einer Inklusionsvereinbarung mit an die Hand geben.
Die Inklusionsvereinbarung ist in § 166 Abs. 1 SGB IX geregelt und soll dazu beitragen, die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Betrieb zu unterstützen, indem sich Arbeitgeber*innen, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- bzw. Personalrat auf gemeinsame Ziele einigen. Eine Inklusionsverein-barung erleichtert damit die Zusammenarbeit im Betrieb und setzt positive Impulse für die Arbeit der Personalverantwortlichen, aber auch für das Engagement der Schwerbehindertenvertretung. Vor allem aber trägt sie zu der Verbesserung des Betriebsklimas und zum Erhalt des Arbeitsplatzes bei. Für die Mitarbeiter*innen kann dieses einen Motivationsschub bedeuten und tatsächlich deren Beschäftigungssituation wesentlich ordnen und verbessern.
Ziel des Seminares ist es, Sie darin anzuleiten, wie Sie, mit den gesetzlichen Grund-lagen vor Augen, eine spezifische Inklusionsvereinbarung in Ihrem Betrieb/Ihrer Dienststelle auf den Weg bringen können. Wurde bereits eine Integrationsvereinbarung geschlossen, können Teilnehmende lernen, wie sich diese in eine Inklusions-vereinbarung umarbeiten lässt. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps, was inhaltlich alles in einer Inklusionsvereinbarung berücksichtigt werden sollte, damit diese zum Erfolg für alle Beteiligten wird.
Die Termine, an denen dieses Seminar stattfindet, entnehmen sie bitte unserem Bildungsangebot für 2023.
Inklusion in der Arbeitswelt - Bildungsangebot 2023.pdf
Anmeldung ausschließlich unter: www.ehrenamtsakademie.de/sbv
Schlagworte Inklusion | Seminar | Schwerbehindertenvertretung | Inklusionsvereinbarung
Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
Abteilung Recht und Beratung
Referat Betriebsarbeit
Saskia von der Haar (-66)
Katharina Söhne (-61)
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