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Die Versorgung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds und den Job zugleich stemmen zu müssen, bringt viele pflegende Angehörige an die Grenze ihrer Kraft. Der VdK fordert eine deutlich verstärkte Unterstützung der Betroffenen und hat in diesem Sinne ein klares Zeichen gesetzt.
In Deutschland lebten nach aktuellen Zahlen des Bundesamts für Statistik 2019 mehr als vier Millionen pflegebedürftige Menschen – und infolge des demografischen Wandels wird ihre Zahl künftig weiter steigen. Vier von fünf Pflegebedürftigen (80 Prozent beziehungsweise 3,31 Millionen) wurden zu Hause versorgt, davon 2,33 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige.
Diese Daten zeigen: Die Bedeutung der häuslichen Pflege wächst. Pflegende Angehörige leisten wichtige gesellschaftliche Arbeit und müssen dabei aus Sicht des VdK besser und vor allem ganz nach ihren Bedürfnissen unterstützt werden. Um ihre Interessen künftig noch zielgerichteter vertreten zu können, hat der VdK Hessen-Thüringen im Herbst 2020 eine Umfrage für eine bessere Pflege durchgeführt, zugleich ist Pflege das Schwerpunktthema 2021 des Landesverbands.
Damit durch die enorme Belastung Pflegende nicht selbst zu Pflegebedürftigen werden, besteht insbesondere bei der Vereinbarkeit der Pflege eines Angehörigen mit dem Beruf großer Verbesserungsbedarf. Mit der Unterzeichnung der „Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ hat der VdK Hessen-Thüringen dafür ein deutliches Zeichen gesetzt und geht als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran.
Im November 2013 hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration mit der AOK Hessen, der berufundfamilie Service GmbH und dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft die Charta ins Leben gerufen mit dem Ziel, das Thema „Beruf und Pflege“ gemeinsam voranzubringen. Mittlerweile haben sich 264 Unternehmen der hessischen Initiative angeschlossen. Deren Herzstück sind die für ihre Aufgabe extra qualifizierten betrieblichen Pflege-Guides, die als erste Ansprechstellen in den Unternehmen Kolleginnen und Kollegen beraten.
Für den VdK Hessen-Thüringen unterzeichnete am 3. Dezember im Rahmen einer digitalen Verleihungsfeier Claudia Koeppen-Rokstein die Charta. „Mit unserem Beitritt wollen wir unsere wertschätzende Haltung den pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber unterstreichen und gemeinsam die gesellschaftliche Herausforderung im Bereich der Pflege meistern“ sagte die Landesgeschäftsführerin.
Mehr Informationen über die hessische "Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege" finden Sie auf der Homepage der Initiative.
Für den VdK ist und bleibt die Pflege ein Kernthema seines sozialpolitischen Engagements. Im aktuellen Sozialpolitischen Forderungskatalog fordert der Verband die Einführung einer Pflegepersonenzeit und eines Pflegepersonengeldes analog der Elternzeit und dem Elterngeld: Damit auch in Zukunft die Pflege zu Hause noch möglich ist, müssen pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf teilweise oder vollständige Befreiung von der Arbeit für maximal drei Jahre bekommen (Pflegepersonenzeit). Zur finanziellen Absicherung sollten sie zudem – analog zum Elterngeld – eine Lohnersatzleistung in Form eines neuen Pflegepersonengelds erhalten, unter Umständen für bis zu 14 Monate.
Stabsstelle Sozialpolitik
Esther Wörz
Gärtnerweg 3
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