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Ab 1. Januar 2021 können auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten eine Ergotherapie bei psychischen Störungen, Erkran- kungen des zentralen Nervensystems oder Entwicklungsstörungen verordnen.
Hintergrund ist das neue Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Damit wurden die Befugnisse der Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Ju-gendlichenpsychotherapeuten erweitert.
Durch Ergotherapie werden Patientinnen und Patienten dabei unterstützt, ihre beispielsweise durch Erkrankung oder Verletzung ganz oder teilweise verloren gegangene Hand-lungsfähigkeit (wieder) zu erlangen. Bei Kindern geht es insbesondere darum, eine nicht oder nicht ausreichend entwickelte Handlungsfähigkeit zu erreichen.
Eine konkrete ergo-therapeutische Maßnahme, die laut Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesaus-schusses (G-BA) zum Beispiel bei depressiven Störungen oder einem Abhängigkeitssyn-drom verordnet werden darf, ist beispielsweise Hirnleistungstraining. Dabei werden unter anderem die Aufmerksamkeitsleistung – zum Beispiel das Konzentrationsvermögen – so-wie Denk- und Gedächtnisfunktionen geübt.
Stabsstelle Sozialpolitik
Esther Wörz
Gärtnerweg 3
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