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Mitglied des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen werden kann jeder, das ist gar nicht schwer. Grundsätzliche Voraussetzung dafür ist die Aner- kennung unserer Satzung, die sich mit einem Klick auf den blauen Link öffnet.
Im Folgenden laden Sie den Mitgliedsantrag und wichtige Informationen zur Mitgliedschaft herunter. Füllen Sie den Antrag einfach aus und senden Sie ihn per Post an uns zurück.
Empfänger von Sozialleistungen wie Krankengeld, Witwenrente, Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, die zusätzlich Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben Anspruch auf Erstattung des VdK-Mitgliedsbeitrags. In dem Fall wird die ergänzende Sozialleistung (Bürgergeld, Sozialhilfe) nicht um den vollen Betrag der anderen Sozialleistung gemindert, sondern der Abzug um den VdK-Mitgliedsbeitrag verringert. Ein wichtiger Hinweis: Voraussetzung für die Erstattung des Mitgliedsbeitrags ist, dass dieser vom Mitglied bereits bezahlt wurde. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im
VdK-Info-Dienst 04 - Erstattung VdK-Mitgliedsbeitrag.pdf (78,10 KB, PDF-Datei).
Sozialverband VdK Hessen-Thüringen Landesgeschäftsstelle
Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt
Telefon: 069 714002-0
Telefax: 069 714002-55
hessen-thueringen@vdk.de
Info-Telefon 069 71400277
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