Humanitäte Hilfe

Verheerendes Erdbeben in der Türkei und Syrien: So können Sie helfen!

Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser,

mit Bestürzung haben wir die Nachricht vom Erdbeben an der türkisch-syrischen Grenze vernommen. Wir denken zuerst an die Menschen, die durch diese Katastrophe ihr Leben oder liebe Menschen verloren haben. Schnelle humanitäre Hilfe und Unterstützung für die Menschen in den betroffenen Regionen der Türkei und Syriens hat nun äußerste Priorität.

Der Sozialverband VdK unterstützt in diesem Sinne die "Aktion Deutschland Hilft": Wenn Sie den von dem Erdbeben betroffenen Menschen helfen möchten, können Sie dies auf der Website der Aktion unter "Erdbeben Türkei & Syrien" tun. Die "Aktion Deutschland hilft" ist ein Bündnis deutscher Hilfsorganisationen.

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Ihre Spende über das folgende Spendenkonto zu tätigen:
Empfänger: Aktion Deutschland Hilft
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Spendenstichwort: Erdbeben Türkei & Syrien

Die "Aktion Deutschland Hilft" bittet ausschließlich um Geldspenden. Um Hilfebedürftige mit einer Sachspende zu unterstützen, informieren Sie sich bitte vor Ort, welche Initiativen in Ihrer Region diese entgegennehmen und was genau benötigt wird.

Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Stielow
Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt
Telefon: 069 714002-29
Telefax: 069 714002-22
Presse.ht@vdk.de


VdK-Pressemeldung
Beim VdK-Neujahrsempfang in Frankfurt forderte der Landesvorsitzende Paul Weimann grundlegende Verbesserungen im Bereich der Pflege. Angesichts der rasant steigenden Zahl der Pflegebedürftigen sei schnelles, zielgerichtetes Handeln erforderlich.
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Das Notvertretungsrecht – ein Ausweg mit Risiken

Ein Mensch liegt auf der Intensivstation und kann nicht mehr sagen, wie er nun weiter behandelt werden möchte. Künstliche Beatmung, künstliche Ernährung – wer trifft jetzt die Entscheidung? Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es seit Januar 2023 ein Notvertretungsrecht. Das gilt für den Fall, wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Auch ohne Bevollmächtigung kann jetzt meine Partnerin, mein Partner für mich entscheiden. Aber will ich das überhaupt?
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Ein Mann mit einer Kamera auf der Schulter filmt eine Menge sitzender Menschen.
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