Hilfspaket "Hessen steht zusammen"

Hilfspaket "Hessen steht zusammen" startet

Im September 2022 hatten Vertreter von Sozialverbänden, Gewerkschaften, Kirchen und kommunaler Spitzen- verbände mit der Landesregierung ein Hilfsprogramm für Bürger, Betriebe und Einrichtungen geschnürt, die aufgrund der steigenden Energiekosten in Not geraten. Diese Hilfen laufen nun an.

Das Hilfspaket "Hessen steht zusammen" soll die Hilfen des Bundes wie
Energiepreispauschale und Heizkostenzuschüsse, die sowie Gas- und Wärmepreisbremse passgenau ergänzen. Im Folgenden erläutern wir den aktuellen Stand.

Härtefallfonds ab Frühjahr
Um Menschen zu helfen, die auch die gedeckelten Strom- und Gaspreise nicht mehr zahlen können und denen Energiesperren drohen, hat das Land Hessen einen eigenen Härtefallfonds aufgelegt. Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind dazu insgesamt 30 Millionen Euro bereitgestellt. Der Start ist für das Frühjahr 2023 geplant. Wer auf Mittel aus dem Härtefallfonds angewiesen ist, kann sich dann an die Verbraucherzentralen wenden, die die Beratung und Abwicklung übernehmen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hessen steht ein konkreter Termin jedoch noch nicht fest.

Unterstützung für kleinere Initiativen zur Versorgung Bedürftiger mit Lebensmitteln
Ende vergangenen Jahres haben die hessischen Tafeln eine Finanzspritze in Höhe von 2,2 Millionen Euro vom Land Hessen erhalten, um ihre Arbeit fortsetzen zu können. Zusätzlich ist nun die Förderung tafelähnlicher Initiativen mit 100.000 Euro aus Lottomitteln in die Wege geleitet worden.

Kündigungsschutz für Mieter der Nassauischen Heimstätte bei Zahlungsrückstand
Wenn Mieterinnen und Mieter in Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte aufgrund gestiegener Energie-Nebenkosten in Zahlungsrückstand geraten, droht ihnen keine Kündigung. Stattdessen können Mietparteien mit Zahlungsschwierigkeiten individuelle Raten- und Stundungsvereinbarungen treffen.

Hilfe für Vereine und Initiativen
Die deutlich gestiegenen Energiepreise belasten in außerordentlichem Maße auch ehrenamtlich geführte und/oder gemeinnützige Vereine, Initiativen und Verbände in Hessen. Für sie ist ergänzend zu den Bundeshilfen eine bedarfsgerechte Förderung von bis zu 5000 Euro vorgesehen. Anträge können seit 1. März rückwirkend für ein Jahr gestellt werden. Die Antrags- und Förderbedingungen sind auf der Website des Landes Hessen abrufbar.

Unterstützung für kleine Unternehmem
Ergänzend zu den Energiepreisbremsen des Bundes unterstützen neue, kurzfristig aufgelegte Energie-Mikrodarlehen gezielt kleine Unternehmen und Soloselbstständige, damit diese ihre Energiebeschaffungskosten weiter finanzieren können. Mehr Informationen und Antragsformulare stellt die Förderbank des Landes Hessen (WIBank) zur Verfügung. Bislang wurden 120 Anträge gestellt, weil Unternehmen zusätzliche Liquidität benötigen. Zehn Anträge auf Energie-Mikrodarlehen über insgesamt 334.600 Euro wurden zugesagt, sieben davon zwischenzeitlich ausgezahlt (230.100 Euro). Die übrigen Anträge werden derzeit bearbeitet.

Bürgschaftsprogramm "Ukraine"
Das Bürgschaftsprogramm "Ukraine" der Bürgschaftsbank Hessen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, deren Umsatz durch die Folgen des Angriffskriegs stark eingebrochen ist. Sie verbürgt notwendige Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel. Details zu dem Programm hält die Website der Bürgschaftsbank Hessen bereit. Für das Programm gibt es nach Angaben der Landes Hessen zwar Voranfragen, aber noch keinen formellen Antrag.

Kreditprogramm "Photovoltaik"
Um den dezentralen Ausbau Erneuerbarer Energien in Hessen zu fördern und unabhängiger von Gas und Öl zu werden. soll in diesem Frühjahr das zinsgünstige Kreditprogramm "Photovoltaik" anlaufen. Private Bauherren und Gebäudeeigentümer sollen so dabei unterstützt werden, neue Photovoltaik-Anlagen zu installieren.

Flatrateticket für 31 Euro kommt
Das Land Hessen beteiligt sich an der Finanzierung des Deutschlandtickets mit 120 Millionen Euro im Jahr 2023 und 125 Millionen Euro im Jahr 2024. Das Ticket soll von Mai 2023 an gelten und ab April im Vorverkauf bei den Verkehrsverbünden erhältlich sein. Zusätzlich geplant ist ein Ticket in Hessen für Menschen ohne eigenes oder mit geringem Einkommen: Mit dem Hessenpass mobil für Bürgergeld-, Sozialgeld- oder Wohngeldempfängerinnen und -empfänger soll ein mindestens hessenweit gültiges Flatrateticket für 31 Euro im Monat verfügbar sein. Das Land Hessen will dafür jährlich bis zu 15 Millionen Euro zusätzlich zu den Mitteln für das Deutschlandticket bereitstellen.

Wohngeldreform 2023
Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen profitieren seit Januar 2023 von einer Anhebung und Ausweitung des Wohngeldes, die das Land Hessen mit mindestens 100 Millionen Euro zusätzlich fördert. Auf diese Weise sollen steigende Energiekosten sowie die Kosten für die energetische Gebäudesanierung dauerhaft abgedeckt werden. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel Mehr Wohngeld für mehr Menschen.

Stabsstelle Inklusion, Frauen- und Sozialpolitik

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Telefon: 069 714002-17
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Die Antragsfrist für den Thüringer Härtefallfonds zur Bewältigung der Energiekrise für private Haushalte wurde verlängert. Betroffene können mithilfe der Thüringer Verbraucherinsolvenzstellen bis 31. Oktober 2024 Anträge stellen.
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