10. August 2022
Häusliche Pflege

Hessen vereinfacht Regelung zur Nachbarschaftshilfe

VdK-Forderung erfüllt: Helferinnen und Helfer in Hessen können sich vom 1. Oktober an auf klare und überschaubare Vorgaben stützen, um ihre Dienstleistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abzurechnen.

Als in der Corona-Pandemie viele ambulante Pflegedienste wegen hoher Krankenstände wegbrachen, hat sich die Nachbarschaftshilfe bewährt, um kranke und pflegebedürftige Menschen zu versorgen. "Wenn sich Bürgerinnen und Bürger um das Wohl anderer kümmern, ist das positiv zu werten und sollte gefördert statt durch komplizierte Vorschriften und hohe Anforderungen gebremst werden", betont Paul Weimann, Landesvorsitzender des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen. Seit zwei Jahren hat der VdK gefordert, die Nachbarschaftshilfe dauerhaft als wichtige Säule in der häuslichen Pflege zu etablieren sowie klare und verständliche Regelungen für die Praxis vorzugeben.

Praxistaugliche Bestimmungen

Diese Forderung wurde jetzt durch die Hessische Landesregierung erfüllt. Zwar müssen sich ab 1. Oktober 2022 – anders als derzeit – alle Helferinnen und Helfer von einer Landesbehörde anerkennen lassen, um ihre Dienstleistung über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abrechnen zu können. Voraussetzung dafür ist aber lediglich die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus, der nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf. Ursprünglich hatte die Landesregierung den Besuch eines Pflegekurses als verpflichtend festschreiben wollen.

Aktuelle Regelungen zur Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshelfer und -helferinnen bedeuten für viele pflegende Angehörige eine große Unterstützung im Alltag. So erledigen sie Einkäufe, holen Medikamente aus der Apotheke oder ein Rezept vom Arzt, helfen beim Wäschewaschen und beim Reinigen der Wohnung – alles Verrichtungen, für die neben der Beanspruchung durch die Pflege oft zu wenig Zeit und Kraft übrigbleibt. Für diese Tätigkeiten können sie über die Pflegeversicherung mit bis zu 125 Euro im Monat entlohnt werden. Laut hessischer Pflegeunterstützungsverordnung dürfen sie mit den betreuten Personen nicht verwandt sein oder im selben Haushalt leben und sollten nicht für mehr als drei Familien gleichzeitig aktiv werden.

Eine vom VdK durchgeführte Umfrage zum Thema "Häusliche Pflege", an der 3000 Betroffene teilgenommen haben, hat alarmierende Mängel ans Licht gebracht: Demnach fehlt es grundsätzlich an Information, Beratung und Begleitung für pflegende Angehörige ebenso wie an Entlastungsangeboten für Pflegende. Aus Sicht des VdK reichen die Leistungen der professionellen ambulanten Pflegedienste bei Weitem nicht aus. "Umso mehr begrüßen wir die unbürokratische und pragmatische Lösung, die die hessische Landesregierung für dieses Problem gefunden hat", sagt Paul Weimann.

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