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Bis zu 1,5 Millionen Menschen gehören der Priorisierungsgruppe 2 nach der bundesweit geltenden Impfverordnung an. In Hessen können sich diese Impfberechtigten seit heute, 23. Februar 2021, für die persönliche Corona-Schutzimpfung registrieren.
Aufgrund von mehr Impfdosen, unterschiedlichen Impfstoffen und der großen Heterogenität der zweiten Impfgruppe werden registrierten Impfwilligen künftig Termine zugewiesen. Wer den Terminvorschlag nicht annehmen möchte, kann seinen Termin auch zukünftig umbuchen. Bereits ab dem 5. März 2021 werden die ersten Impfungen für die Gruppe 2 in Hessen beginnen.
Registrieren können sich alle Personen, die in §3 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten. So befinden sich zum Beispiel rund 560.000 Hessinnen und Hessen im Alter von 70 bis 79 Jahren in der Gruppe 2. Unabhängig von ihrem Alter gehören Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion auch zur Gruppe 2, z.B. Menschen mit Trisomie 21, Personen mit Lungenkrankheiten, Menschen mit Demenz oder schweren psychischen Erkrankungen. Aufgrund ihres Berufs sind etwa Ärztinnen und Ärzte, zahlreiche Pflegeberufe sowie auch teilweise Polizisten, die aufgrund ihrer jeweils spezifischen Tätigkeit besonders geschützt werden sollen, impfberechtigt. Weil die zweite Impfgruppe sehr heterogen ist, lässt sich die Anzahl der Impfberechtigten nur schätzen: Bis zu 1,5 Millionen Menschen könnten in Hessen unter die Bestimmung fallen.
Den genauen Wortlauft der Impfverordnung (Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2) mit Nennung der Berechtigten unter §3 finden Sie hier: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html
Wer der Gruppe 2 angehört und sich impfen lassen möchte, muss sich künftig nur noch registrieren. Das geht über das Online-Portal oder über die Hotline. Außerdem gilt grundsätzlich: Impfstoff und Termine werden vom Land zugewiesen.
„Alle aus der zweiten Gruppe, die sich impfen lassen wollen, sollten sich zeitnah registrieren. Zum einen, weil kurzfristig zusätzlicher Impfstoff verfügbar sein kann. Zum anderen erhalten das Land Hessen und die Impfzentren so frühzeitig einen Überblick, um Angebot und Bedarf zu koordinieren. Die Vorgaben des Bundes für die drei Impfstoffe bestimmen derzeit, wer welchen erhalten kann“, erläuterte Gesundheitsminister Kai Klose. „Darüber hinaus gilt ganz grundlegend: Nutzen Sie das Impfangebot. Jede geimpfte Person mehr bedeutet mehr Schutz für uns alle“, appellierte Klose.
Das bestehende System aus Onlineportal und telefonischer Hotline steht weiterhin zur Verfügung. Wer sich dort ab heute registriert, bekommt die Termine für Erst- und Zweitimpfung automatisch per Post oder per E-Mail. Wenn der Vorschlag nicht passt oder ein Paartermin bevorzugt wird, können Umbuchungen jederzeit online oder täglich zwischen 8 und 20 Uhr telefonisch erfolgen. Das Land Hessen bestimmt nicht darüber, wer wann drankommt. Grundsätzlich läuft die Terminvergabe innerhalb der Priorisierungsgruppe durch die Vergabesoftware nach Alter fallend, dem Zufallsprinzip und richtet sich stets nach den verfügbaren Impfdosen.
Online unter
impfterminservice.de
oder
impfterminservice.hessen.de
Telefonisch unter
116 117
oder
0611 505 92 888
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