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Menschen aus Corona-Risikogruppen können ab sofort bis zum 28. Februar und vom 16. Februar bis zum 15. April in ihrer Apotheke weitere FFP2-Masken abholen, gegen eine geringe Kostenbeteiligung.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte im Dezember dazu die neue "Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung" vorgestellt. "Risikogruppen in der Pandemie bestmöglich zu schützen, das ist und bleibt unser oberstes Ziel", sagte der Bundesgesundheitsminister bei der Vorstellung der neuen Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung, die am 15. Dezember in Kraft getreten ist. Demnach haben erstmals in der Vorweihnachtszeit Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre sowie Menschen mit Vorerkrankungen wie der Lungenkrankheit COPD oder einer Herzinsuffizienz sowie Frauen mit Risikoschwangerschaften kostenlos jeweils drei FFP-2-Masken oder Schutzmasken vergleichbarer Qualität erhalten können. Die Anspruchsberechtigten erhielten diese ersten Masken in ihren Apotheken vor Ort.
2021 gibt es für diesen Personenkreis in dem genannten Zeitraum zwei weitere Pakete mit jeweils sechs FFP-2-Masken. Die Krankenkassen schicken ihren Versicherten dazu fälschungssichere Coupons zu. Diese können mit einer Eigenbeteiligung von zwei Euro in der Apotheke eingelöst werden. Wichtig war dem Gesundheitsminister, dass noch in der Vorweihnachtszeit die Versorgung mit FFP-2-Masken gesichert werden konnte - daher das gestufte Verfahren für die Abgabe. Spahn betonte allerdings: "Auch FFP-2-Masken bieten keinen 100-prozentigen Schutz vor dem Coronavirus. Sie sind kein Freifahrtschein dafür, unachtsam zu sein. Aber sie senken das Risiko erheblich."
Ausführliche Informationen finden Sie der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums.
Schlagworte FFP-2-Schutzmasken | Risikogruppen | Corona
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