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Wie hat sich die Corona-Pandemie auf den Alltag in Pflegeeinrichtungen ausgewirkt? Dieser Frage ist die Charité in einer Studie nachgegangen. Dazu wurden Interviews mit allen Beteiligten – Bewohnern, Pflegekräften und Heimleitung – geführt.
Auch die Statistiken zu Erkrankungen und Todesfällen im Zusammenhang mit Corona wurden ausgewertet. Insgesamt haben die Forscher für die sogenannte „Covid-Heim-Studie“ 873 Pflegeheimleitungen unter anderem zu Einschränkungen während der zweiten Covid-19-Welle befragt.
85 Prozent nannten eingeschränkte Besuche als Maßnahme in ihrer Einrichtung, 82 Prozent hatten den Körperkontakt zwischen allen Personen reduziert und zwei Drittel hatten gemeinsame Veranstaltungen gestrichen. Neun von zehn Pflegekräften bestätigten, dass Schutzmaßnahmen dieser Art Folgewirkungen für die Bewohnenden gehabt hätten, allen voran Einsamkeit, Rückzug und Verwirrung.
Die Befragung der Heimbewohner ergab, dass vielen von ihnen zwar Verständnis für die verhängten Einschränkungen aufbringen konnten und diese als „Schutzfunktion“ und als Übernahme von „Verantwortung“ durch Heimleitung und Pflegepersonal erlebt haben. Gleichzeitig beschrieben sie jedoch die Erfahrungen mit Kontakt- und Besuchsverboten und sozialer Ausgrenzung als „Einschnitte ins Leben“, verbunden mit Gefühlen von „Einsamkeit“. Viele reagierten darauf mit „fehlendem Antrieb“, nur diejenigen, die in dieser Lage anderen, z.B. an Demenz Erkrankten, Hilfe und Unterstützung geben konnten, konnten daraus „eine gewisse eigene Resilienz“ beziehen.
Die Autoren haben aus den Ergebnissen der Studie die Schlussfolgerung gezogen, dass, sollte sich erneut eine ähnliche Situation wie zu Beginn der Pandemie 2020 ereignen, es unbedingt erforderlich sei, die Bewohnerinnen und Bewohner in die Entwicklung von Schutzkonzepten einzubeziehen. Außerdem müsse auch unter verschärften Sicherheits- und Quarantäneauflagen die soziale Teilhabe der Menschen in den Pflegeeinrichtungen gewährleistet bleiben, etwa durch Einbeziehung von pflegenden Angehörigen und Ehrenamtlichen. Pflegenden Angehörigen dürfe der Zugang auch während eines Lockdowns nicht untersagt werden.
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