16. April 2020
Corona-Pandemie: Beschränkungen werden vorsichtig gelockert
Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich darauf verständigt, dass die Kontaktbe- schränkungen verlängert werden. Veränderungen wird es im Schul- bereich und für viele Geschäfte geben.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Bestimmungen aufgeführt.
- Die derzeit verfügten Einschränkungen für persönliche Kontakte werden verlängert, zunächst bis einschließlich 3. Mai.
- In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Aufhalten soll man sich in der Öffentlichkeit nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen, die im eigenen Haushalt leben. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden weiter von den Ordnungsbehörden geahndet.
- Um Infektionsketten schnell erkennen zu können, unterstützten Bund und Länder den Einsatz von digitalem "contact tracing". Europäische und deutsche Datenschutzregeln werden dabei eingehalten. Eine solche App soll von den Bürgerinnen und Bürgern freiwillig genutzt werden.
- Für den Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des Tragens von Masken im öffentlichen Raum die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, nach denen das Tragen sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, das Risiko von Infektionen reduzieren kann. Bürgerinnen und Bürgern wird insbesondere die Nutzung von Alltagsmasken im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.
- Der Schulbetrieb soll ab dem 4. Mai eingeschränkt wieder aufgenommen werden. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres sollten nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai können vorrangig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und die Jahrgänge wieder in die Schule gehen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Das gilt auch für die letzte Klasse der Grundschule, da die betroffenen Schülerinnen und Schüler einen Schulwechsel vor sich haben. Bis zum 29. April soll die Kulturministerkonferenz ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der gesamte Unterricht "unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen" wieder aufgenommen werden kann. Die Notbetreuung in den Kitas wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
- Für Risikogruppen und insbesondere für Pflegeheime sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei müsse auch berücksichtigt werden, dass diese Maßnahmen nicht zu einer "sozialen Isolation der Menschen in den Heimen" führen, sagte Merkel. Daher sollen hier jeweils spezifische Konzepte erarbeitet werden.
- Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen vom 20. April an wieder öffnen. Dasselbe gilt unabhängig von der Verkaufsfläche für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Dabei gelten strenge "Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen".
- Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, ebenfalls "unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung", ab 4. Mai ihre Arbeit wieder aufzunehmen.
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen, religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Kirchen sollen stattdessen "mediale" Möglichkeiten nutzen.
- Unternehmen sind aufgefordert, weiterhin Heimarbeit zu ermöglichen und ein Hygienekonzept umzusetzen. Nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden sollen vermieden, allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und das Infektionsrisiko bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimiert werden.
- Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin dazu aufgerufen, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Diese Regelung gilt auch im Inland sowie für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung bleibt bestehen. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8. April 2020 angeordnet. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland wie bisher grundsätzlich möglich.
- Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen, vornehmlich im Ausland. Zusätzlich werden Produktionskapazitäten für entsprechende Produkte in Deutschland aufgebaut, um insbesondere die Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken zu sichern, die den Träger vor einer Infektion schützen.
- Für besonders von der Pandemie betroffene Landkreise und Regionen werden Bund und Länder schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen bereitstellen. In Gebieten mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate können die derzeitigen, umfassenden Beschränkungen aufrechterhalten beziehungsweise nach vorübergehenden Lockerungen wieder eingeführt werden.
Grundsätzlich soll die sogenannte Infektionsdynamik etwa alle zwei Wochen kontrolliert sowie die Auslastung des Gesundheitswesens und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes genau betrachtet werden. Dem Ergebnis folgend wird entschieden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden können. Dementsprechend gelten die am 15. April verfügten Schritte zunächst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen beschließen.
Die Regelungen im Detail erläutert die Bundesregierung auf ihrer Homepage unter www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1744224