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Damit es wegen Corona nicht zu Engpässen in der ambulanten Pflege kommt, bieten die Pflegekassen Betroffenen wichtige finanzielle Unterstützung an.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV-Spitzenverband) hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das auch Pflegebedürftigen zugutekommt. So erstattet die Pflegekasse für drei Monate die Kosten, die dadurch entstehen können, wenn statt des regulären Pflegedienstes andere Personen – professionelle Pflegekräfte oder Bekannte, Nachbarn oder Angehörige – vorübergehend die ambulante Versorgung eines Pflegebedürftigen übernehmen. Durch diese gesetzliche Regelung wollen die Pflegekassen dazu beitragen, dass keine Versorgungsengpässe infolge der Corona-Pandemie entstehen.
Beispiel: Ein Pflegebedürftiger wird ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt. Weil dessen Mitarbeiter zum Teil selbst an Covid 19 erkrankt sind oder unter Quarantäne stehen und der Sohn nicht freinehmen kann, um seinen Vater selbst zu versorgen, wird die Pflege vorübergehend durch das Pflegepersonal einer wegen Corona geschlossenen Tagespflegeeinrichtung übernommen. In diesem Fall würde die Pflegekasse die dadurch entstehenden Kosten bis maximal 1.995 Euro erstatten.
Beispiel: Eine Pflegebedürftige wird von ihrer Tochter und einem ambulanten Pflegedienst gemeinsam betreut. Weil die Pflegekräfte selbst erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden, springt eine Nachbarin ein und betreut die pflegebedürftige Mutter, während die Tochter bei der Arbeit ist. Dafür schreibt sie eine Rechnung, für die die Pflegebedürftige bei ihrer Pflegekasse einen Erstattungsantrag stellt. Die Pflegekasse kann in diesem Fall Kosten in Höhe von bis zu 275 Euro erstatten.
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