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Das Hessische Ministerium für Gesundheit und Soziales hat verfügt, dass vorerst bis zum Sonntag, 19. April (Ende der hessischen Osterferien), pflegebedürftige Menschen keine Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen mehr betreten dürfen.
Alle Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege werden eingestellt, soweit sie für Gruppen ausgelegt sind.
Die Träger der Einrichtungen sind aufgefordert, eine Notbetreuung einzurichten, wenn aufgrund eines besonders hohen Pflege- oder Betreuungsaufwandes im Einzelfall eine Betreuung durch die Pflegepersonen im häuslichen Rahmen nicht möglich ist. Dies gilt außerdem für alle diejenigen Menschen, die beispielsweise im Gesundheitswesen oder Lebensmittelhandel, also in einem der sogenannten „systemrelevanten“ Berufe tätig sind und daher nicht beurlaubt werden können, um ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause selbst zu betreuen.
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