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Auch wenn laut Satzung nur eine sozialrechtliche Vertretung möglich ist, lässt der VdK seine Mitglieder in Fragen außerhalb des Sozialrechts nicht allein, sofern diese in Zusammenhang mit Behinderungen, Alter oder Bedürftigkeit stehen.
Mitunter ist bei einem Fall auf den ersten Blick nicht eindeutig zu erkennen, ob es sich um eine sozial-, zivil- oder arbeitsrechtliche Streitigkeit handelt. In den sogenannten Orientierungssprechstunden prüfen zugelassene Rechtsanwälte, die das Vertrauen des VdK genießen, im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs für VdK-Mitglieder den Sachverhalt und geben Empfehlungen ab, wie weiter verfahren werden sollte.
Beispiele für solche Grenzfälle zwischen zwei Rechtsgebieten sind:
Die Beratungen finden in der Regel in den Bezirksgeschäftsstellen statt. Wird vereinbart, dass der Anwalt weitergehend tätig wird – soll etwa Klage vor dem Zivilgericht erhoben werden –, erfolgt eine gesonderte Beauftragung auf eigene Kosten.
Hier können Sie mehr über die VdK Sozialberatung und die Mitgliederberatung erfahren.
Abteilung Recht und Beratung
Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt
Telefon: 069 714002-25
Telefax: 069 714002-22
recht.ht@vdk.de
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