Ärztemangel

"Landarztquote" in Hessen eingeführt

Das Gesetz zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des Öffentlichen Gesundheitsdiensts in Hessen (GHVÖG) sieht neue
Zulassungsvoraussetzungen sowie ein neues Auswahlverfahren für Medizinstudierende vor.

Das GHVÖG wurde vom Hessischen Landtag am 3. Februar 2022 beschlossen und ist am 12. Februar 2022 in Kraft getreten. Durch die neue, bis zum 31. Dezember 2028 befristete Regelung soll die medizinische Betreuung generell und insbesondere auf dem Land verbessert werden. Erster zentraler Punkt des Gesetzes ist die Bildung von zwei Vorabquoten für Medizinstudienplätze an den hessischen Universitäten. Die größere Vorabquote wird für Bewerber und Bewerberinnen reserviert, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums eine Weiterbildung in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder in Kinder- und Jugendmedizin zu absolvieren und anschließend zehn Jahre in hausärztlich bisher unterversorgten Gebieten tätig zu sein.

Zur nachhaltigen Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist eine zweite Vorabquote für Bewerber und Bewerberinnen reserviert, die sich verpflichten, nach dem Studium eine Weiterbildung im Fachgebiet „öffentliches Gesundheitswesen“ zu absolvieren und im Anschluss zehn Jahre in einem Gesundheitsamt zu arbeiten. Der dritte zentrale Aspekt des GHVÖG ist ein speziell konzipierter Lehrplan, der dafür sorgen soll, dass die Studierenden bereits während des Studiums fachkundig begleitet und auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden.

Bewerbungskampagne gestartet

Mit der Freischaltung eines Online-Portals für das Bewerbungsverfahren auf der Website des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamts im Gesundheitswesen (www.hlpug.de) Anfang April ist die Bewerbungskampagne für das Wintersemester 2022/2023 bereits gestartet. Von den rund 1000 Studienplätzen an den Universitäten in Frankfurt am Main, Gießen und Marburg stehen nach Angaben des Ministeriums hierfür bis zu 7,8 Prozent – 6,5 Prozent für spätere Landärztinnen und Landärzte sowie 1,3 Prozent für ÖGD – zur Verfügung.

Grundsätzlich begrüßt der VdK Hessen-Thüringen die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte und jetzt umgesetzte Einführung einer „Landarztquote“, um die hausärztliche Versorgung in Hessen zu sichern. Mit dem Gesetz wird die langjährige Forderung des VdK erfüllt, die Vergabe von Medizinstudienplätzen nicht vornehmlich an den Notendurchschnitt zu knüpfen. Berücksichtigt werden künftig auch erworbene Erfahrungen aus einschlägiger Ausbildung, beruflicher Tätigkeit, Ehrenamt oder Freiwilligendienst.

VdK fordert kommunale Anreizprogramme und verbesserte Infrastruktur

Aus Sicht des VdK kann die Einführung einer Landarztquote aber nicht der einzige Weg sein, um den zunehmenden Hausärztemangel auf dem Land zu bekämpfen. Erforderlich sind außerdem kommunale Anreizprogramme zur Förderung der Niederlassung von Ärzten auf dem Land sowie Verbesserungen der Infrastruktur, um regionale Probleme etwa fehlende Kinderbetreuungs- oder Einkaufsmöglichkeiten zu beseitigen. Finanzielle Anreize sowie eine gute soziale und kulturelle Infrastruktur motivieren Mediziner und Medizinerinnen, sich in ländlichen Gebieten niederzulassen. Für den VdK müssen die Akteure vor Ort – zum Beispiel Bürgermeister und Landräte – stärker in die Verantwortung genommen werden, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Auch Thüringen plant Haus- und Landarztquote

Auch in Thüringen ist eine ähnliche Quote geplant. Nach einem Beschluss des Thüringer Landtags vom Oktober 2020 wurden die Studienplatzkapazitäten im Fachbereich Medizin an der Friedrich-SchillerUniversität in Jena zum Wintersemester 2021/2022 um zehn Prozent aufgestockt. Entsprechend haben dort in dem Semester statt bislang 260 286 Erstsemester ein Humanmedizinstudium aufgenommen.

Zugleich soll für die Vergabe von Medizinstudienplätzen künftig eine „Haus- und Landarztquote" auf den Weg gebracht werden. Nach einem Beschluss des Landtags sollen sechs Prozent der Studienplätze für Bewerber reserviert werden, die sich vorab verpflichten, nach dem Studium in einer von ärztlicher Unterversorgung betroffenen oder bedrohten Region zu arbeiten

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