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Die minimale Anhebung der Regelsätze Anfang 2022 für sieben Millionen Menschen, die zum Beispiel Grundsicherung im Alter und Hartz IV beziehen, ist aus Sicht des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) verfassungswidrig. Gemeinsam gehen sie nun juristisch dagegen vor.
Im Januar 2022 waren diese Regelsätze um monatlich drei Euro erhöht worden, für Kinder sogar nur um zwei Euro. Angesichts derzeit inflationsbedingt stark steigender Preise verstößt dies aus der Sicht beider Verbände gegen den verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen. Darum werden sie in einem Musterstreitverfahren notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen.
Alle Informationen zu dem Musterstreitverfahren finden Sie auf der Website des Sozialverbands VdK sowie in dem folgenden Video, in dem sich VdK-Präsidentin Verena Bentele und SoVD-Vizepräsidentin Prof. Dr Ursula Engelen-Kefer dazu äußern:
Schlagworte VdK | SoVD | Musterklage | Grundsicherung | Musterstreitverfahren
Stabsstelle Inklusion, Frauen- und Sozialpolitik
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