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Rund 25.000 Unterstützerunterschriften konnte der VdK für seine Aktion "Bauen in Hessen nur noch barrierefrei!" sammeln. Zu einer entsprechenden Änderung der Hessischen Bauordnung ist die Landesregierung jedoch nicht bereit. Der VdK bleibt am Ball.
Leider konnten wir bisher nicht erreichen, dass die Hessische Bauordnung angepasst und barrierefreies Bauen zum Standard wird. Trotzdem war die Petition ein Erfolg: Sie wurde dank zahlreicher Gespräche und des persönlichen Einsatzes der VdKler nicht nur in dem dafür zuständigen Ausschuss beraten und mit einem Schreiben beantwortet, wie es sonst bei derlei Eingaben üblich ist.
Vielmehr befassten sich alle Fraktionen des Hessischen Landtags und das zuständige Ministerium im Rahmen eines "Runden Tisches" mit dem Thema der VdK-Petition. In der Folge brachte die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf ein, der viele der Kritikpunkte an der HBO enthielt, die sich auch in der VdK-Petition wiederfinden. Letztlich wurde diese Initiative im Landtag jedoch abgelehnt, womit auch die Petition ihren Abschluss gefunden hat.
Ganz herzlich möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern bedanken, die die Petition begleitet haben. Ohne die vielen Unterschriften der VdKK-Mitglieder und ohne den Einsatz der ehrenamtlich VdK-Aktiven hätten wir unser Anliegen nicht mit so viel Nachdruck gegenüber der Politik vertreten können. Durch die Petition wurde der Schwerpunkt "barrierefreies Bauen" verstärkt ins öffentliche und politische Bewusstsein gerückt – darauf wird unsere künftige Arbeit aufbauen.
Denn die aktuelle Situation gibt weiterhin Anlass zur Sorge: Allein in Hessen fehlen laut dem Wohnatlas des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe etwa 80.000 barrierefreie Wohnungen. Zugleich prognostiziert eine im Auftrag der Hessischen Landesregierung veröffentlichte Studie bis zum Jahr 2040 einen Bedarf von 150.000 bis 300.000 altengerechten Wohnungen.
Für den VdK ist eine Reform der Hessischen Bauordnung daher unumgänglich. Daraus gestrichen werden muss für den Verband insbesondere die Bestimmung, nach der die Verpflichtung zur Barrierefreiheit beim Neubau öffentlicher Einrichtungen und auch Wohnungen zur privaten Nutzung entfallen kann, wenn dies mit einem „unverhältnismäßigen Mehraufwand“ verbunden ist. Der Passus beitet Bauherren ein Schlupfloch, die sich der Verbindlichkeit des barrierefreien Bauens entziehen wollen.
Zudem bedeutet der Verzicht auf Barrierefreiheit beim Neubau keine Kostenersparnis: Wie mehrere Studien und auch eine vom VdK in Auftrag gegebene Modellrechnung belegen, bewegen sich die Mehrkosten nur zwischen circa einem und fünf Prozent. Ein späterer Umbau verursacht deutlich höhere Kosten oder führt zu ungewollten Umzügen. Der VdK macht sich deshalb weiter für barrierefreies Bauen stark. Denn davon profitieren alle Menschen!
Stabsstelle Inklusion, Frauen- und Sozialpolitik
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