Springen Sie direkt:
In vielen Kommunen sind VdK-Mitglieder in den örtlichen Seniorenbeiräten politisch aktiv. Es gibt viele Themen, bei denen die Meinung lebenserfahrener Menschen unverzichtbar ist.
Grundsätzlich haben Seniorenbeiräte das Ziel, die spezifischen Interessen der älteren Menschen in politische Entscheidungsprozesse einzubringen: gegenüber der Verwaltung und der Wirtschaft, im kulturellen und sozialen Bereich. Als politische Interessenvertretung sollen sie die Teilhabe älterer Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sichern. Damit die Interessenvertretung nicht von anderen Belangen überlagert werden, müssen die Mitglieder eines Seniorenbeirats parteipolitisch, konfessionell und verbandspolitisch neutral sein.
Die Organisationsform der Interessenvertretung von Senioren als ein „Seniorenbeirat“ hat meist ihre Grundlage in einer kommunalen Satzung oder wird durch einen Beschluss der Gemeindevertretung oder der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. Ihren rechtlichen Rahmen bildet in Hessen § 8c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie § 8a der Hessischen Landkreisordnung (HKO) und in Thüringen §3 des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes.
Je nach Satzung können die Seniorenbeiräte ihre Mitsprache und Mitwirkung in der Kommunalpolitik ausüben. Da viele Fragen ältere Menschen betreffen und für die Lebensqualität im Alter von besonderer Bedeutung sind, haben die Seniorenbeiräte eine ganze Reihe an Aufgaben: bei allen Fragen rund um die Entwicklung der Altenhilfe, bei der Planung, Durchführung und Koordinierung von Kultur- und Freizeitprogrammen, aber auch bei Infrastruktur- und Verkehrsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und das Wohnumfeld. Außerdem werden Selbsthilfeorganisationen älterer Menschen gefördert.
Insgesamt gibt es in Hessen rund 120 und in Thüringen rund 40 Seniorenbeiräte. Mitglieder des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen sind in fast allen Landkreisen Hessens und Thüringens in Seniorenbeiräten aktiv, von der Bergstraße und Offenbach in Südhessen über den Wetteraukreis und Fulda bis nach Gotha und Sömmerda. Die Seniorenbeiräte werden alle vier Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern über 60 Jahre gewählt. Fast jeden Monat steht daher irgendwo in Hessen und Thüringen eine Wahl an, für die VdK-Mitglieder kandidieren.
So auch am 23. Oktober dieses Jahres in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Bisher waren drei der 21 Mitglieder im Seniorenbeirat Mitglieder beim VdK. Besonders über den Arbeitskreis Stadtplanung, Bau und Verkehr konnten in Gesprächen mit den Ortsbeiräten Wiesbadens und dem Dezernat IV Stadtentwicklung und Bau die Interessen der älteren Menschen vertreten werden. Bei der kommenden Wahl haben sich einige VdK-Mitglieder aufstellen lassen und freuen sich über die Unterstützung ihrer Kandidatur, die vom Kreisverband Wiesbaden organisiert wird.
Raphael Zikesch
Schlagworte Seniorenbeirat | Sozialpolitik | Senioren
Stabsstelle Sozialpolitik
Esther Wörz
Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt
Telefon: 069 714002-17
Telefax: 069 714002-22
sozialpolitik.ht@vdk.de
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//hessen-thueringen/pages/80533/seniorenbeiraete_sind_wichtig":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.