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VdK-Mitgliedsbeiträge sind nach § 10b Einkommensteuergesetz bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.
Liebe Mitglieder,
Sie können den VdK-Mitgliedsbeitrag bei Ihrer Einkommensteuererklärung (*) angeben. Da es sich hierbei um einen Betrag bis 300,00 Euro handelt, genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) des Kreditinstituts. Die Buchungsbestätigung, zum Beispiel der Kontoauszug bzw. der Bareinzahlungsbeleg, muss Folgendes enthalten:
Zusätzlich muss eine vom Sozialverband VdK Hessen-Thüringen erstellte Erklärung beigefügt werden. Diese können Sie hier herunterladen, ausdrucken und Ihrem Zahlungsbeleg beifügen.
Zum Herunterladen
Vereinfachter Spendennachweis - Anlage zum Kontoauszug.pdf (121,23 KB, PDF-Datei)
(*) im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassenangeben
Schlagworte Einkommenssteuererklärung | Mitgliedsbeitrag | Spendennachweis | Einkommensteuer | Steuererklärung | Spenden
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60322 Frankfurt
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