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In unserer Protestkampagne zur Bundestagswahl 2013 sind wir mit den Forderungen nach einer Reform der Mütterrente und einem Mindestlohn an die Öffentlichkeit gegangen und haben die Politik zum Handeln aufgefordert. Auch die Rente mit 63, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und das höhere Reha-Budget bedeuten Verbesserungen, für die sich der VdK lange eingesetzt hat.
Auf jahrelangen Druck des VdK wurde die Mütterrente reformiert. Seit 1. Juli 2014 erhalten Mütter für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zwei Rentenpunkte angerechnet. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, betont der VdK-Landesvorsitzende Karl-Winfried Seif. „Aber es gilt weiterhin: Wir brauchen keine Mütter erster und zweiter Klasse.“ Der VdK-Landesvorsitzende fordert, den Müttern auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, drei Rentenpunkte anzurechnen, wie es bei den Frauen gehandhabt wird, die ihre Kinder nach 1991 bekommen haben. "Die Finanzierung sollte allerdings aus Steuermitteln erfolgen, nicht aus der Rentenkasse", so Seif.
Der VdK kritisiert ferner, dass die Mütterrente bei den Frauen, die Grundsicherung im Alter beziehen, nicht ankommt. Ihnen wird die Mütterrente auf die Grundsicherung angerechnet und sie gehen im Ergebnis leer aus. Der VdK fordert deshalb einen Freibetrag oder eine Nichtanrechnung der Mütterrente auf die Grundsicherung.
Auch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns war eine zentrale Forderung der Protestkampagne zur Bundestagswahl 2013. Nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns gilt in Deutschland seit 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für die meisten Praktikanten in Höhe von 8,50 Euro brutto je Stunde. In der Zeit der Einführung wird es zunächst bis 2017 noch einige wenige Ausnahmen geben. Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen bleibt auch hier am Ball und fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro brutto je Stunde.
Seit 1. Juli 2014 können langjährig Versicherte ab Vollendung des 63. Lebensjahrs, die 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, ohne Abzüge in Rente gehen. Dies gilt allerdings nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen für eine Rente erfüllen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren wurden, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Jeder Rentenantrag, der nun eingereicht wird, wird nach den neuen Regelungen beurteilt. „Die Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen“, betont der VdK-Landesvorsitzende Karl-Winfried Seif. „Allerdings liegt hierin kein Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut, da die Regelung nur Menschen betrifft, die lange gearbeitet und damit eine auskömmliche Rente zu erwarten haben. Versicherte mit langen Phasen der Erwerbslosigkeit, insbesondere ALG-II-Bezieher, werden nicht erfasst.“ Der VdK kritisiert auch, dass keine besonderen Regelungen für Menschen mit Schwerbehinderung vorgesehen sind.
Seit 1. Juli 2014 gibt es, auch auf Druck des VdK, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Die „Zurechnungszeit“ wird um zwei Jahre – von 60 auf 62 Jahre – verlängert. Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Aus Sicht des VdK sind weitere Maßnahmen erforderlich, denn Erwerbsminderungsrentner sind besonders häufig von Altersarmut betroffen. „Abgeschafft werden müssen insbesondere die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Karl-Winfried Seif. "Denn wer wegen Krankheit vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden muss, darf nicht mit Abschlägen bestraft werden.“ Der VdK kritisiert auch, dass die Verbesserungen nur für Neurentner greifen, keine Verbesserung gibt es hingegen für diejenigen, die schon eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Deshalb fordert der VdK, dass zumindest die Anhebung der Zurechnungszeit auch für Bestandsrentner gilt.
Das Reha-Budget, also der Betrag, der der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Verfügung steht, wird angehoben. Bislang hat sich das Reha-Budget, das jährlich neu festgesetzt wird, nur an der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer orientiert. Nun wird auch die demografische Entwicklung berücksichtigt. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wird das jährliche Reha-Budget dadurch um rund 100 Millionen Euro erhöht. Diese zusätzliche Erhöhung steigt auf bis zu 233 Millionen Euro im Jahr 2017. Nach 2017 wird die zusätzliche Erhöhung des Reha-Budgets schrittweise wieder abgebaut. Der VdK sieht in der vorgesehenen Anhebung des Reha-Deckels einen Schritt in die richtige Richtung. Notwendig ist aber eine vollständige Abschaffung der Deckelung des Reha-Budgets. Denn die Orientierung an der demografischen Entwicklung wird dazu führen, dass es zunächst in den Jahren von 2014 bis 2017 zu einer Erhöhung kommt, während das Reha-Budget danach wieder absinken wird.
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