Pflege – das haben wir erreicht

Mit unserer großen Kampagne für eine bessere Pflege haben wir dazu beigetragen, dass es entscheidende Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt. Meilensteine sind das erste und zweite Pflegestärkungsgesetz.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft

Nach Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 erhalten nun erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt.
Zum 1. Januar 2016 treten einige Regelungen des Gesetzes in Kraft, welche die Situation von Pflegebedürftigen verbessern.
Beispielsweise

  • wird es feste Ansprechpartner für die Pflegeberatung geben.
  • werden Pflegeheime verpflichtet, Vereinbarungen mit niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzten zu schließen, um eine verbesserte ärztliche Versorgung der Pflegeheimbewohner zu gewährleisten.
  • sollen Pflegebedürftige verbesserte Rehabilitationsmaßnahmen erhalten.

Dies sind nur einige Neuerungen.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird erst zum 1. Januar 2017 wirksam; statt der bisherigen drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben. Hierbei werden nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch geistige und seelische Beeinträchtigungen wie etwa bei demenziellen Erkrankungen berücksichtigt. Dabei wird die bisherige Zeitorientierung („Minutenpflege“) keine Rolle mehr spielen. Mit dem neuen Begutachtungsverfahren wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs pflegerelevanten Bereichen erfasst.
Wichtig ist: Wer bereits Leistungen der Pflegekasse erhält, wird automatisch einem Pflegegrad zugeordnet. Hierbei bedarf es keiner erneuten Antragstellung oder Begutachtung. Verbesserungen sind auch für pflegende Angehörige vorgesehen, zum Beispiel im Bereich der Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Das erste Pflegestärkungsgesetz

Durch das erste Pflegestärkungsgesetz traten zum 1. Januar 2015 einige Änderungen ein, die Sie sich im folgenden PDF durchlesen können:

Stabsstelle Inklusion, Frauen- und Sozialpolitik
Esther Wörz
Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt
Telefon: 069 714002-17
Telefax: 069 714002-22
sozialpolitik.ht@vdk.de


Häusliche Pflege
Die private Pflege zu Hause ist am Limit, ein Drittel der pflegenden Angehörigen überfordert. Der VdK kämpft mit der Kampagne "#naechstenpflege" bundesweit für bessere Rahmenbedingungen. In Hessen und Thüringen sind wir mit vielen eigenen Aktionen dabei.


Angesichts der stark steigenden Preise für Strom und Gas hatten der VdK und andere zivilgesellschaftliche Organisationen einen Sozialgipfel gefordert, bei dem über Hilfsmaßnahmen zu beraten sei. Mit Erfolg.


Große VdK-Pflegekampagne: Nächstenpflege braucht Kraft und Unterstützung

Symbolfoto: Eine Frau im Büro telefoniert
Der VdK informiert und unterstützt seine Mitglieder in allen Fragen rund um Gesundheit, Behinderung, Pflege und Rente – qualifizierter Sozialrechtsschutz inklusive.
Symbolfoto: Gruppenbild von Senioren beim Wandern
Getreu dem Motto „Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch“ betreuen rund 13.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer die VdK-Mitglieder vor Ort.
Seit jeher prägen Frauen die Arbeit des VdK – sowohl in der praktischen Arbeit vor Ort als auch wenn sozialpolitische Forderungen aus frauenspezifischer Sicht eingebracht werden.
Mehrere Menschen
Sich für ein inklusives Zusammenleben einzusetzen ist ein besonderes Anliegen der jüngeren Mitglieder im VdK. Nicht nur in der Politik und am Runden Tisch. Sondern vor allem zusammen mit den Menschen, dort, wo sie leben und arbeiten.
Kinder und Erwachsene stehen auf einer Rollstuhl-Hebebühne eine Busses.
Mit außergewöhnlichen Aktionen, gezielten Projekten und informativen Veranstaltungen bringen wir unsere Ideen und Forderungen in die Öffentlichkeit.

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