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VdK begrüßt Steuerfinanzierung des Corona-Kinderkrankengeldes. Rückwirkend zum 5. Januar 2021 können Eltern bis zu 20 Kinderkrankentage pro Elternteil in Anspruch nehmen, wenn sie wegen der Corona-Pandemie Betreuungsprobleme haben.
Nach Kritik des Sozialverbands VdK erfolgt die Finanzierung durch Steuerzuschüsse und nicht wie zunächst geplant aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung. „Wir begrüßen den zusätzlichen Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds. Denn das Auffangen der Schul- und Kita-Schließungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und keine der Krankenkassen“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Trotzdem bleibt der Sozialverband VdK bei seiner Kritik, dass Betreuungsprobleme durch das Auszahlen von Kinderkrankengeld gelöst werden sollen. „Wie der Name sagt, ist dieses Geld für den Fall einer Erkrankung des Kindes gedacht. Wir fordern stattdessen seit Beginn der Pandemie eine ausreichende Lohnersatzleistung für Eltern“, sagt Bentele.
Für das Jahr 2021 wird die Zahl der Kinderkrankentage pro Elternteil von zehn auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt bisher 20 Tage. Die Leistung entspricht bis zu 90 Prozent des Nettogehalts. Sie gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte und kann für Kinder bis zwölf Jahre in Anspruch genommen werden, bei Kindern mit Behinderung und Hilfebedarf ohne Altersbegrenzung.
Die Krankenkasse kann von den Eltern eine Bescheinigung der Kita oder der Schule verlangen. Dafür soll es Musterformulare bei den Krankenkassen geben.
bsc / Sozialverband VdK Deutschland
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