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Neun Jahre lang konnten wir die Beiträge für unsere Mitglieder im VdK Hamburg konstant halten, zum neuen Jahr wird nun leider eine Beitragsanpassung erfolgen. Um den guten Service weiter aufrecht zu erhalten, mussten wir zuletzt Investitionen in Personal tätigen. Zudem blieb und bleiben auch wir als VdK Hamburg von den Preiserhöhungen infolge der Corona-Pandemie und des Krieges in Osteuropa nicht verschont.
Ab 1. Januar 2023 wird der Beitrag für eine Einzelmitgliedschaft um 1,50 Euro pro Monat auf 7,50 Euro angehoben.
Bei der Familienmitgliedschaft kommen 2,30 Euro hinzu; dieser Monatsbeitrag beträgt ab 1. Januar 2023 somit 11,30 Euro.
Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir an dieser Stelle, die Erhöhung bei ihren Überweisungen und Daueraufträgen rechtzeitig mit zu berücksichtigen.
Dass diese Beitragserhöhung im Einzelfall Mitglieder vor Probleme stellen kann, ist uns als Landesverband bewusst. Deshalb noch ein wichtiger Hinweis.
Menschen im erwerbsfähigen Alter, die aufgrund von Arbeitslosigkeit Grundsicherung beziehen, und auch Rentner sowie Erwerbsminderungsrentner, die aufstockende Grundsicherung erhalten, können den VdK-Mitgliedsbeitrag als notwendige Ausgabe geltend machen. Das Jobcenter beziehungsweise das Grundsicherungsamt ziehen den Beitrag dann vom angerechneten Einkommen oder von der angerechneten Rente ab. Als Folge erhöht sich die Grundsicherung um diesen Betrag. Für Fragen zu diesen Regelungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VdK-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
VdK-Beiträge sind zudem bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig. In der Regel erkennt das Finanzamt Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine bis zu 300 Euro im Jahr mit vereinfachtem Nachweis an. Der Buchungstext beim Lastschrifteinzug weist auf die Abzugsfähigkeit hin und kann als Bescheinigung gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.
Schlagworte Sozialverband VdK Hamburg | Beitragsanpassung ab 2023
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