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Für Menschen mit Behinderung können Wohnungen mit Barrieren sehr gefährlich sein. Dies gilt insbesondere für Seniorinnen und Senioren, bei denen Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen schrittweise auftreten. Auf einmal ist der Badewannenrand unüberwindbar und die Stufen sind nicht mehr deutlich zu erkennen. Ein barrierefreier Umbau der Wohnräume oder ein Umzug könnten die Probleme lösen. Doch der Weg dorthin ist oft kompliziert.
Früher wurden beim Bau von Wohnungen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen nicht berücksichtigt. In den klassischen kleinen und dunklen Schlauchbädern der 1950er/1960er Jahre sind Pflegetätigkeiten kaum möglich. Für Rollstühle ist nicht ausreichend Platz. Viele Wohnungen sind außerdem nur über Treppen zu erreichen.
Der Bedarf an zusätzlichen barrierefreien oder zumindest barrierereduzierten Wohnungen wird auf bis zu fünf Millionen geschätzt. Der Abbau von Barrieren in den eigenen vier Wänden ist oft umständlich. Vermieter zeigen sich teilweise sehr unkooperativ, auch wenn die meisten Umbauten durch den Vermieter nur abgelehnt werden dürfen, wenn dessen Interessen oder die anderer Mietparteien dadurch beeinträchtigt werden. Der VdK fordert, dass die Rechte von Mietern gestärkt werden. So sollte beispielsweise die bestehende Rückbaupflicht, wonach der Mieter am Ende des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen wieder zurückbauen muss, abgeschafft werden.
Oft ist der Umbau ein finanzielles Problem. Es entstehen hohe Kosten, die teilweise nicht vollständig durch die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Zuschüsse der Pflegekasse gedeckt sind. Zudem können sie nicht durchgeführt werden, wenn das KfW-Programm „Altersgerecht umbauen" wieder einmal schnell ausgelaufen ist - in diesem Jahr war das nach circa 1,5 Monaten der Fall.
Das war vorhersehbar. Der VdK hatte das Bundesbauministerium bereits im Frühjahr 2022 darauf hingewiesen, dass eine Verdreifachung der KfW-Mittel notwendig wäre, um zu verhindern, dass die Gelder frühzeitig aufgebraucht sind. So ist es dann auch gekommen: Mit 75 Millionen Euro stand dieselbe Summe wie im Vorjahr zur Verfügung. Das Geld war ab Ende Juni abrufbar und Anfang August schon ausgeschöpft. Die Erkenntnis: Es sind unbedingt mehr Mittel in diesem Programm notwendig.
Auch deshalb, weil im Bausektor überall die Preise gestiegen sind. Deswegen müssen auch die Fördersätze erhöht werden. Bei Einzelmaßnahmen von 5.000 Euro bei 10 Prozent auf 10.000 Euro und 15 Prozent sowie bei einer Förderung des gesamten Hauses zum Standard „Altersgerechtes Haus“ von maximal 6.250 Euro bei 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten auf 15.000 Euro bei 15 Prozent.
Das Fehlen von bis zu fünf Millionen barrierefreien Wohnungen bis 2030 kann nur bedeuten, dass keine Zeit mehr verloren werden darf und jede neu gebaute Wohnung barrierefrei sein muss. Angenommen es gelänge, jedes Jahr das Ziel der 400.000 Wohnungen zu erreichen, bräuchte man immer noch zwölf Jahre, um das Ziel zu erreichen – wenn tatsächlich alle Wohnungen barrierefrei gebaut würden.
Mit den Steigerungen der Wohnungsbauzahlen und der sozialen Wohnraumförderung, die zwingend notwendig sind, müssen jetzt die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Alle neu gebauten Wohnungen müssen barrierefrei sein, um einerseits die Versäumnisse der Vergangenheit auszugleichen und andererseits den bereits erwähnten enormen Bedarf in der Zukunft zu decken.
Dabei gilt zu bedenken, dass Barrierefreiheit allen nützt. Eine stufenlose Erreichbarkeit der eigenen Wohnung wissen nicht nur Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zu schätzen. Auch Eltern mit Kinderwagen oder alle Menschen, die den Wocheneinkauf inklusive Getränkekisten vornehmen, profitieren von einer stufenlosen Erreichbarkeit der eigenen vier Wände.
Jörg Ciszewski
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