Wer bekommt die 300-Euro-Pauschale? - Fragen und Antworten

Das Bundeskabinett hat sich am 4. Oktober geeinigt, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zuzuleiten, dass alle Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Der VdK beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema. Diese Seite wird stetig aktualisiert.

Symbolbild mit Heizkörperregler, Geldscheinen und Taschenrechner
© pixabay.com/Gerd Altmann

Gibt es unterschiedliche Energepreispauschalen?

Es gibt zwei getrennte Pauschalen mit unterschiedlichen Regelungen. Einmal die Energiepreispauschale für Erwerbstätige (EPP) und die Energiepreispauschale für Rentner (RentEPP). Alle Details zur Energiepreispauschale für Erwerbstätige finden Sie hier auf der Website des BMF.

Erhalten alle Rentnerinnen und Rentner die 300 Euro, auch Erwerbsminderungsrentner und Bezieher von Hinterbliebenen-Renten?

Alle, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bekommen die 300 Euro Energiepreispauschale. Auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sowie Hinterbliebene, also Witwen und (Halb-)Waisen. Die Pauschale wird einmal pro Person ausgezahlt und nicht einmal pro Rente.

Die 300 Euro erhalten außerdem Versorgungsempfänger des Bundes (außer Bahn und Post). Wer hier eine Rente und eine Pension bezieht, bekommt die 300 Euro über die Rente ausbezahlt. Anspruch auf die 300 Euro haben auch Empfänger von Renten aus anderen EU-Ländern, beispielsweise Österreich. Es ist jedoch noch unklar, wie sie diese erhalten.

Für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Länder treffen die Länder momentan eigene Regelungen.

Bekommen auch Rentner mit einer befristeten Erwerbsminderungsrente die RentEPP?

Ja.

Gibt es ein Mindestalter für den Rentenbezug?

Nein, weder für Halbwaisen noch alle anderen, die vorzeitig in Rente gegangen sind.

Was ist mit Renten aus privaten Verträgen?

Renten aus Lebensversicherungen, privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen oder anderen privaten Verträgen, haben keinen Anspruch auf die 300 Euro.

Und Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder der Unfallversicherung?

Wer eine Rente nach BVG oder von der Berufsgenossenschaft bezieht, bekommt die 300 Euro nicht.

Bekommen Rentnerinnen und Rentner, die noch nebenbei arbeiten, auch die Pauschale?

Ja. Diese Menschen bekommen sowohl die EPP als auch die RentEPP. Die Auszahlung erfolgt einmal im September über den Arbeitgeber und einmal im Dezember über die Rentenversicherung.

Was ist mit Studenten?

Im Entlastungspaket III wurde eine Pauschale von 200 Euro für Studentinnen und Studenten angekündigt. Dazu gibt es aber noch keinen Gesetzentwurf.

Was ist mit Lohnersatzleistungen?

Wer Eltern-, Kranken- und Übergangsgeld bezieht und noch einen Arbeitsvertrag hat, bekommt die 300 Euro vom Arbeitgeber.

Wer geht weiterhin leer aus?

Es fallen immer noch Personengruppen durchs Raster, die die 300 Euro dringend bräuchten. Dazu gehören:

  • Pflegende Angehörige ohne Erwerbstätigkeit und ohne eigene Rente,
  • Eltern in Elternzeit, jenseits des Elterngeldbezugs,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I,
  • Empfänger von Übergangsgeld und Krankengeld ohne aktives Dienstverhältnis,
  • Vorruheständler,
  • Rentner, die nur eine Rente nach dem BVG oder aus der Unfallversicherung beziehen.

Wird die Pauschale automatisch ausgezahlt oder muss sie beantragt werden?

Die RentEPP wird automatisch ab dem 1. Dezember und bis spätestens 15. Dezember über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Es ist kein Antrag nötig. Sie wird auf das Konto überwiesen, auf das auch die laufende Rentenzahlung erfolgt.

Wird die RentEPP auf Sozialleistungen angerechnet?

Nein, die 300 Euro werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Rentner, die Grundsicherung im Alter bekommen, erhalten die 300 Euro zusätzlich zur Einmalzahlung von 200 Euro im Juli.

Werden auf die 300 Euro für Rentner Sozialversicherungsabgaben fällig, zum Beispiel zur Krankenversicherung?

Nein, Sozialabgaben werden nicht fällig. Es gibt keine Regelung zur Besteuerung, daher ist davon auszugehen, dass die 300 Euro versteuert werden müssen.

Muss die Pauschale in der kommenden Steuererklärung angegeben werden?

Ja, falls sowieso eine Steuererklärung gemacht wird.

Was ist, wenn ich die 300 Euro im Dezember nicht erhalte?

Es gibt einen zweiten Zahlungslauf im Januar. Wer dann immer noch kein Geld erhalten hat, obwohl der Anspruch besteht, muss einen Antrag stellen bei der Knappschaft Bahn-See. Sobald es Einzelheiten zum Verfahren gibt, informieren wir Sie hier.

vo/VdK

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