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Der VdK fordert bessere Bedingungen für die Nächstenpflege: mehr Unterstützung, mehr Auszeiten und finanzielle Absicherung. Lesen Sie hier die drei zentralen Forderungen des VdK für die Nächstenpflege.
Viele Angehörige fühlen sich durch die Pflege ihrer Nächsten belastet – körperlich, aber auch seelisch. Um die Belastungen zu reduzieren, brauchen sie Unterstützung. Sie müssen regelmäßig durchatmen und neue Kraft tanken können. Theoretisch gibt es eine Reihe von Möglichkeiten zur Unterstützung für pflegende Angehörige: Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Haushaltshilfen sind einige Beispiele. Ein Großteil der Pflegehaushalte nimmt solche professionellen Unterstützungen jedoch nicht in Anspruch. Denn in vielen Regionen ist es schwer, eine passende professionelle Hilfe zu finden, weil es viel zu wenige Einrichtungen und professionelle Dienste gibt. Der gesetzliche Anspruch auf Unterstützung hilft den pflegenden Angehörigen dann nur wenig. Der von den Pflegekassen angebotene Entlastungsbetrag für Unterstützungsleistungen im Alltag bleibt darum in vielen Fällen ungenutzt und verfällt.
Der VdK fordert:
Viele pflegende Angehörige stehen vor der Herausforderung, die Pflege mit ihrem Alltag zu vereinbaren: dem Haushalt, der Erwerbstätigkeit oder der Betreuung von Kindern. Zeitmangel ist einer der Gründe, warum sich viele pflegende Angehörige belastet fühlen. Für pflegende Angehörige, die berufstätig sind, ist die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf herausfordernd. Ihnen stellt sich die Frage: Zeit oder Geld? Wer seinen Beruf aufgibt oder weniger arbeitet, hat Zeit zum Pflegen, allerdings kein Geld. Wer hingegen weiter Vollzeit arbeitet, hat zwar Geld, allerdings keine Zeit zum Pflegen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf helfen pflegenden Angehörigen in diesem Dilemma nicht. Sie haben zwar einen Rechtsanspruch auf sechs Monate Freistellung von ihrer Arbeit oder auf zwei Jahre Teilzeitarbeit. Nach dieser (Familien-)Pflegezeit können sie in ihren alten Arbeitsalltag zurückkehren. Allerdings: Dieser Rechtsanspruch gilt nicht für alle. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber des pflegenden Angehörigen eine bestimmte Betriebsgröße hat. Und dass zwischen Pflegebedürftigem und Pflegendem ein nahes Verwandtschaftsverhältnis besteht. Während der (Familien-)Pflegezeit können pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen beantragen, welches sie aber wieder zurückzahlen müssen.
Der VdK fordert:
Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Pflege ihre Rente aufbessern. Hiervon profitieren aber nur wenige. Denn wer beispielsweise mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet oder wer schon vollständig in Rente ist, erhält für die Pflege keine extra Rentenpunkte.
Wer alle Voraussetzungen erfüllt und Rentenpunkte für die Pflege erhält, wird dennoch schnell enttäuscht. Die Rentenpunkte sind in den meisten Fällen eher gering. Wie viele Rentenpunkte pflegende Angehörige durch die Pflege hinzuverdienen, hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und von der Nutzung eines Pflegedienstes ab. Je mehr professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird, desto weniger Rentenpunkte gibt es – so der Leitspruch.
Der VdK fordert:
Schlagworte Pflege | Betreuung | Nächstenpflege | Angehörige
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