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Es kann jeden treffen: Ein Sturz, ein Bruch und vieles ist wochenlang nicht mehr möglich – vom Babywickeln bis zum Essenkochen. Dann ist eine Haushaltshilfe nötig, und die Krankenkasse zahlt, wenn die Voraussetzungen stimmen. Der NDR hat dazu Kathrin Brückner, Leiterin der Rechtsabteilung des Sozialverbands VdK Hamburg, interviewt.
Die Reporterin Susann Kowatsch berichtete für die NDR-Verbrauchersendung Markt über den Fall einer dreifachen Mutter, die nach einem Bruch des Handgelenks im Haushalt nur noch bedingt einsatzfähig war. Der Ehemann arbeitete Vollzeit. Die Familie bekam statt der benötigten vier nur zwei Stunden Haushaltshilfe von der Krankenkasse bewilligt. Zu wenig – und zudem war kein Dienstleister bereit, jemanden für zwei Stunden zu entsenden.
Grundsätzlich regelt das Sozialgesetzbuch (SGB V Paragraf 38) die Kostenübernahme für Haushaltshilfen. Versicherte, die während oder nach einer medizinischen Behandlung beziehungsweise einer schweren Krankheit ihren Haushalt nicht selbst weiterführen können, haben einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Insbesondere wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt.
Doch die gesetzlichen Vorgaben sind schwammig. „Es wird nicht konkret geregelt, in welchem zeitlichen Umfang eine Haushaltshilfe bewilligt werden kann und es wird auch nicht aufgezählt, welche Aufgaben die Haushaltshilfe umfasst“, erläutert Kathrin Brückner. Für die Versicherten sei die Regelung daher nicht transparent. „Letztlich sind es immer Einzelfallentscheidungen der Krankenkasse. Es kommt auf die konkrete Situation im Haushalt der Versicherten an. Die Betroffenen können sich nicht an einer Tabelle oder Ähnlichem orientieren“, so die Sozialrechtsexpertin. Sie rät, den Antrag bei der Krankenkasse so präzise und ausführlich wie möglich zu begründen und dabei die konkrete Situation im Haus-halt zu schildern. Dies erhöhe die Chancen auf eine Genehmigung. Beizufügen ist dem Antrag eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes. Aus dieser sollte genau hervorgehen, welche Diagnosen vorliegen und welche Beeinträchtigungen sich daraus ergeben.
Ende gut, alles gut: Nachdem der NDR bei der Krankenkasse nachgehakt hatte, genehmigte diese der Familie schließlich doch vier Stunden Haushaltshilfe täglich – und die Betroffenen fanden auch gleich einen Dienstleister. VdK-Mitglieder, die Schwierigkeiten mit der Bewilligung einer Haushaltshilfe durch die Krankenkasse haben, können sich an die VdK-Juristen wenden.
Klemens Vogel
Fernsehbeitrag in der NDR-Mediathek
(Suche nach: „Versicherungsärger:
Haushaltshilfe verweigert“)
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www.vdk.de/permalink/84568
Schlagworte Haushaltshilfe | Krankenkasse
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