3. Januar 2022

Ausgrenzung verfestigt sich: VdK fordert klaren gesetzlichen Rückhalt für mehr Inklusion

Jede dritte Beschwerde wegen erfahrener Diskriminierung kommt von Menschen mit Behinderung. VdK- Präsidentin Verena Bentele fordert von der neuen Bundesregierung eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Piktogramm Erwachsene mit Kindern, Rolltuhlnutzer
© pixabay.de/geralt

Die Erfahrung von Ausgrenzung ist für sehr viele Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen Alltag. Das zeigt ein gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Demnach beziehen sich ein Drittel der Anfragen und Beschwerden auf das Diskriminierungsmerkmal Behinderung.

„Von den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu Barrierefreiheit und gleichberechtigter Teilhabe sind wir in Deutschland meilenweit entfernt. Seit vielen Jahren fordert der VdK gemeinsam mit anderen Verbänden eine umfassende Reform des AGG. Die neue Bundesregierung muss das endlich in Angriff nehmen“, fordert Bentele.

Momentan führen Fortschritte wie bei der Digitalisierung teils zu Rückschritten in der Inklusion. Bei der Umstellung der Zahlungen auf das TAN-Verfahren mit dem Smartphone bleiben manche auf der Strecke, weil nicht alle Banken Barrierefreiheit bei der Programmierung berücksichtigen. Selbstbestimmt die eigenen Finanzgeschäfte erledigen zu können, ist aber zentral für Inklusion. Auch Portale im Internet oder Bank¬automaten sind für viele Menschen mit Behinderung nicht nutzbar. Doch den Anbietern drohen dafür keine Sanktionen.

Absicherung unmöglich

Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen berichten zudem häufig von Benachteiligungen beim Abschluss von Versicherungen. Oft schließen Anbieter diese Personengruppen pauschal aus oder verlangen völlig überhöhte Tarife. Zwar ist eine gewisse Ungleichbehandlung in bestimmten Fällen im aktuellen AGG erlaubt, doch diese Ausnahmen werden viel zu häufig zur Regel gemacht.

Faktisch ist es für Betroffene mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung kaum möglich, eine Lebensversicherung abzuschließen oder sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. „Der Gesetzgeber selbst verweist auf die Notwendigkeit privater Absicherung für persönliche Lebensrisiken, deshalb müssen auch Menschen mit Behinderung uneingeschränkt Zugang zu diesen Versicherungen haben. Das muss im neuen AGG nachgebessert werden“, fordert Bentele.

Dr. Bettina Schubarth

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