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Die sozialrechtliche Beratung ist für VdK-Mitglieder kostenlos. Bei Rechtsverfahren müssen Sie sich jedoch an den Verfahrenskosten beteiligen.
Richtlinie für die Erhebung von Kostenbeiträgen und Kostenvorschüssen in den Rechtsmittelverfahren nach § 5 Absatz 1 der Satzung.
Jedes Mitglied, das den Landesverband dazu beauftragt, ein Rechtsbehelf- oder Rechtsmittelverfahren durchzuführen, hat zur Deckung der Verwaltungskosten des Verbandes einen Pauschbetrag an den Landesverband zu entrichten, und zwar für:
Ununterbrochene Mitgliedschaft bis 2 Jahre
Ununterbrochene Mitgliedschaft ab 2 Jahren
Fahrtkosten
Jedes Mitglied, das ein Rechtsmittelverfahren in einem anderen Bundesland als der Freien und Hansestadt Hamburg anhängig macht, hat die zusätzlichen Kosten für die Wahrnehmung von Terminen, insbesondere Fahrtkosten, in angemessenem Umfang zu übernehmen.
Die Zusatzkosten betragen:
In allen anderen Fällen richtet sich die Höhe der Fahrtkosten nach den entsprechenden Regeln des Bundesreisekostengesetzes.
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