Kategorie Erfolgsgeschichte Schwerbehinderung Hilfsmittel

Selbstständig dank neuem Elektrorollstuhl

Von: jpp

Frederick Neumann (Name von der Redaktion geändert) leidet seit seiner Geburt an einer Muskeldystrophie Duchenne. Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich eine schwere und lebensbedrohliche genetische Erkrankung, die vorwiegend Jungen betrifft. Diese Erkrankung ist sehr selten, das heißt, dass circa einer von 5.000 Jungen daran erkrankt.

Jan-Philipp Pohst und ein VdK-Mitglied bei einem Beratungsgespräch im Büro der VdK Landesgeschäftsstelle Hamburg.
VdK-Rechtsberater Jan-Philipp Pohst konnte Frederick und seine Mutter erfolgreich vertreten. Mehr als 2000 Beratungen führen die Mitarbeiter des VdK Hamburg, auch telefonisch und per E-Mail, jährlich durch. © VdK Hamburg

Warum eine Folgeversorgung mit einem neuen Elektrorollstuhl erforderlich wurde

Kinder mit Muskeldystrophie Duchenne verlieren fortschreitend Muskelgewebe. Dabei tritt bereits in der frühen Kindheit, beginnend im Alter von zwei bis drei Jahren, eine Muskelschwäche in Erscheinung. Der Muskelverlust im Rahmen der Muskeldystrophie Duchenne führt dazu, dass die Betroffenen wesentliche Eckpunkte ihrer motorischen Entwicklung, wie beispielsweise Gehen, verspätet erreichen. Zudem verlieren die Betroffenen, dem natürlichen Krankheitsverlauf entsprechend, sehr früh wieder ihre Gehfähigkeit und sind überwiegend im frühen Teenager-Alter schon auf einen Rollstuhl angewiesen.

So auch bei dem 17-jährigen Frederick. Er ist bereits seit dem Grundschulalter auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen und seit dem Jahr 2014 auf die Nutzung eines Elektrorollstuhls.

Seinen Elektrorollstuhl nutzt Frederick seitdem jeden Tag in der Schule und zu Hause. Damit ist es ihm möglich, seine täglichen Wege selbstständig zu bewältigen. Zudem benötigt er dafür dank des Hilfsmittels keine Unterstützung. Hinsichtlich der Schule bedeutet dies, dass er sich ebenfalls selbstständig und sicher innerhalb des Klassenraums, bei einem Klassenraumwechsel und während der Pausen im gesamten Schulgebäude bewegen kann. Auch hat er mit dem Elektrorollstuhl gelernt, sich sicher in der Öffentlichkeit zu bewegen.

Der Schulunterricht ist in den Rahmen einer sogenannten Schülerfirma eingebettet. Im Sinne eines projektorientierten Lernens wird Frederick fächerübergreifend in einem möglichst realitätsnahen beruflichen und unternehmerischen Umfeld unterrichtet und auf sein späteres Berufsleben vorbereitet. Der Unterricht und die Lernangebote finden regelmäßig in der Öffentlichkeit statt. Dafür ist er mit seiner Lerngruppe aus der Klasse mit dem Elektrorollstuhl regelmäßig außerhalb des Schulgebäudes unterwegs. Gemeinsam mit seinen Mitschülern liefert er zum Beispiel Waren bei den Kunden aus, nimmt Termine zur Produktpräsentation oder um Einkäufe im Groß- und Einzelhandel vorzunehmen wahr. Für diese Arbeiten beziehungsweise diesen Unterricht in der Schülerfirma ist er ständig auf einen Elektrorollstuhl angewiesen, mit dem er auch längere Strecken zügig zurücklegen kann.

Mittlerweile weist der sich seit 2014 in täglicher Benutzung befindliche Elektrorollstuhl von Frederick jedoch erhebliche Funktionsbeeinträchtigungen des Motors sowie der elektrischen Verstellbarkeit des Rückenwinkels auf. Frederik erhielt im September 2019 daher von seinem behandelnden Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin eine Hilfsmittelverordnung. Daraufhin erfolgte noch im September 2019 eine Erprobung im Sanitätshaus sowie im Oktober 2019 die Antragstellung bei Fredericks Krankenkasse. Das Begehren war eine Folgeversorgung mit einem neuen Elektrorollstuhl.

Sehr zur Überraschung von Frederik und seiner Mutter wurde der Antrag Anfang November 2019 mit der Begründung abgelehnt, dass das beantragte Hilfsmittel nicht erforderlich sei, um Frederiks Behinderung auszugleichen. Zudem sei der Elektrorollstuhl unwirtschaftlich.

Mit Hilfe vom VdK-Rechtsberater Jan-Philipp Pohst wurde der neuen Elektrorollstuhl bewilligt

Völlig resigniert wandte sich Fredericks Mutter an den Hamburger VdK-Rechtsberater Jan-Philipp Pohst. Dieser ließ sich den Fall schildern und prüfte den Ablehnungsbescheid. „Dass es sich bei dem beantragten Elektrorollstuhl von Frederick um eine Folgeversorgung handelt, die angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich ist, stand für mich außer Frage“, so Jan-Philipp Pohst. „Bei der Muskeldystrophie Duchenne können Funktionen, Lebensqualität, Gesundheit und Lebenserwartung unter anderem durch orthopädische Intervention und Hilfsmittel verbessert werden. Diese Aspekte wurden bei der Entscheidung überhaupt nicht gewürdigt“, so Pohst weiter.

Daraufhin erhob der Rechtsberater noch im November 2019 einen Widerspruch bei Fredericks Krankenkasse, einer großen gesetzlichen Krankenversicherung mit Sitz in Hamburg, und beantragte eine Akteneinsicht. Diese ließ auch nicht lange auf sich warten. Der Widerspruch konnte postwendend begründet werden. Und Jan-Philipp Pohst, der dem Fall hohe Erfolgsaussichten zumaß, sah einer schnellen Abhilfeentscheidung entgegen. Doch im Anschluss an den Widerspruch geschah lange nichts. Rechtsberater Pohst stellte im März 2020 deshalb eine Sachstandsanfrage. Diese blieb bedauerlicherweise unbeantwortet.

Zwischenzeitlich kamen neben technischen Problemen des Rollstuhls noch Probleme bezüglich der Größe hinzu. Frederick ist aus dem Rollstuhl herausgewachsen. Da er seine Geh- und Stehfähigkeit vollständig verloren hat, ist er mittlerweile durchgehend auf das Sitzen im Rollstuhl angewiesen. Frederick ist für den vorhandenen Elektroroll­stuhl einfach zu groß geworden; eine Neuanpassung an die aktuelle Körperlänge, Körpergewicht und die orthopädische Situation war somit unbedingt zeitnah notwendig.

VdK-Rechtsberater Jan-Philipp Pohst entschied sich, da der Fall keinen Aufschub zuließ, die zuständige Krankenkasse im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verpflichten, die Kosten und die Versorgung mit dem begehrten Hilfsmittel schnellstmöglich vorzunehmen. Schlagendes Argument für den Anfang April 2020 eingereichten Antrag beim Sozialgericht Hamburg war, dass Frederick bereits aufgrund des kleinen Rollstuhls Druckstellen an aufliegenden Körperstellen aufwies und täglich unter Schmerzen litt.

Dieser Argumentation konnte sich die Antragsgegnerin, die gesetzliche Krankenkasse, nicht entziehen. Folglich genehmigte sie Mitte April 2020 den beantragten Elektrorollstuhl, sodass das Antragsverfahren zügig für erledigt erklärt werden konnte.

Frederick konnte nur kurze Zeit später den speziell für seine Bedürfnisse angepassten Elektrorollstuhl in Empfang nehmen. Nun kann er auch weiterhin seinen Klassenkameraden auf „Augenhöhe“ begegnen, da er durch den neuen Elektrorollstuhl einen Teil seiner Selbstständigkeit behält. „Ich bin froh, dass wir die Angelegenheit so schnell vor Gericht klären konnten und Frederick zeitnah den dringend benötigten neuen Elektrorollstuhl erhalten hat. Jetzt kann er wieder bestmöglich am öffentlichen Leben teilhaben“, so der VdK-Rechtsberater.