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Am Jahresende 2018 bezogen in Hamburg 11.321 Haushalte Wohngeld. Das waren gut fünf Prozent weniger als ein Jahr zuvor, wie das Statistikamt Nord kürzlich mitteilte.
48 Prozent der Unterstützten waren Singles, 15 Prozent Zwei- und neun Prozent Dreipersonenhaushalte. Der Anteil der Wohngeldempfängerhaushalte mit vier Personen belief sich auf 14 Prozent, der mit fünf und mehr Mitgliedern auf 15 Prozent. Die Höhe der Wohngeldzahlungen je Haushalt lag bei durchschnittlich 182 Euro im Monat, und damit zwei Euro niedriger als noch 2017. Während Alleinwohnende monatlich mit 124 Euro unterstützt wurden, erhielten Vierpersonenhaushalte 225 Euro und solche mit fünf und mehr Mitgliedern im Mittel 309 Euro. Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gab es noch 273 wohngeldberechtigte Teilhaushalte, bei denen nur ein Teil der Mitglieder Anspruch auf Wohngeld hat, sogenannte „Mischhaushalte“. Ihre Zahl sank binnen Jahresfrist um 13 Prozent. In Hamburg fielen so 2018 monatlich rund 2,1 Millionen Euro für Wohngeld an, im ganzen Jahr wurden dafür über 25 Millionen aufgewendet.
In Schleswig-Holstein erhielten Ende 2018 insgesamt 19.487 Haushalte Wohngeld. Auch das waren fast fünf Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor. Im Land zwischen den Meeren kamen durchschnittlich 159 Euro Wohngeld pro Haushalt und Monat zur Auszahlung, das war ein Euro weniger als 2017. Während Singlehaushalte mit 108 Euro unterstützt wurden, erhielten solche mit vier Personen 198 Euro und solche mit fünf und mehr Personen 289 Euro als Zuschuss zur Deckung ihrer Wohnkosten. Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gab es in Schleswig-Holstein Ende 2018 noch 1254 wohngeldberechtigte Mischhaushalte. Ihre Zahl ist gegenüber 2017 nahezu unverändert geblieben.
Das Wohngeld ist eine von Bund und Ländern getragene Leistung. Es wird Mietern beziehungsweise Eigentümern als Zuschuss für die Aufwendungen für ihren Wohnraum gewährt, wenn die Höhe der Miete oder der Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts übersteigt. Empfänger von Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung, wie etwa „Hartz IV“ oder Asylbewerberleistungen, haben grundsätzlichen keinen Anspruch auf Wohngeld.
pd
Schlagworte Wohngeld | Wohngeldzahlungen
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