Kategorie Tipp Rente

Lücken oder Fehler im Rentenbescheid?

Von: Ruth Seyboth-Kurth

Wie man Lücken oder andere Fehler erkennen kann beziehungsweise wer einen Rentenbescheid professionell prüft, erklärt die Leiterin der Rechtsabteilung des VdK Hamburg, Kathrin Brückner, in diesem Interview.

Kathrin Brückner bearbeitet an ihrem Arbeitsplatz Akten.
Kathrin Brückner berät Mitglieder © VdK Hamburg

Frau Brückner, welche Fehler können in einem Rentenbescheid auftreten?

Grundsätzlich können sehr unterschiedliche Fehler in einem Rentenbescheid auftreten. So kann der Rentenbescheid beispielsweise schlichtweg Zahlendreher aufweisen oder einen falschen Rentenbeginn nennen. Es können bestimmte versicherungsrechtliche Zeiten wie Kindererziehungszeiten nicht erfasst sein oder Berufsausbildungszeiten fehlen. Krankheitszeiten können falsch bewertet sein oder es kann zu einer fehlerhaften Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrenten kommen. Dies sind nur einige Beispiele, die sich auf die Höhe der Rentenzahlung auswirken können. Insofern ist eine fachkundige Überprüfung des Rentenbescheides zu empfehlen.

Allerdings möchten wir als VdK-Rechtsberater auch darauf hinweisen, dass wir pauschale, in den Medien kursierende Aussagen, dass beispielsweise „jeder zweite Rentenbescheid falsch ist“, nicht teilen können. Es gibt wiederholt Fehler bei der Rentenberechnung, die aber auch oftmals darauf zurückzuführen sind, dass bei der Bearbeitung der Rentenanträge Nachweise oder Unterlagen zu Versicherungszeiten von den Versicherten fehlen oder Daten nicht richtig gemeldet wurden.

Wie kann ich als Laie feststellen, ob mein Rentenbescheid fehlerhaft ist?

Wichtig ist es, den Rentenbescheid sorgfältig auf Fehler, Lücken im Versicherungsverlauf und Zahlendreher zu überprüfen. Sofern Lücken im Versicherungsverlauf sind, kann jeder prüfen, was er in dieser Zeit gemacht hat und ob eventuell noch entsprechende Nachweise über gezahltes Entgelt oder andere Sozialleistungen für diesen Zeitraum vorliegen. Allerdings sind der Überprüfung eines Rentenbescheides durch einen Laien aus unserer Sicht Grenzen gesetzt.

Auch wenn die Rentenbescheide mittlerweile optisch anders aussehen und von der Deutschen Rentenversicherung auch sprachlich überarbeitet wurden, ist es für einen Laien ohne entsprechende Fachkenntnisse kaum möglich zu überblicken, ob beispielsweise die jeweiligen Versicherungsjahre richtig bewertet und alle Zeiten erfasst worden sind. Auch die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten ist sehr komplex und daher für einen Laien nicht ohne weiteres verständlich.

Bei welchen Fehlern sollte ich mich von wem beraten lassen?

Sollte man einen Fehler in einem Rentenbescheid finden, der nicht durch entsprechende Nachweise mit der Rentenversicherung unproblematisch zu klären ist, empfiehlt sich eine fachkundige Beratung.

Für die Überprüfung von Rentenbescheiden stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Die Rentenberater sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert und arbeiten als freiberuflich tätige Experten unabhängig von den Versicherungsträgern beziehungsweise Rentenkassen.

Auskünfte erteilen außerdem die Versichertenältesten der Rentenversicherungsträger.

Außerdem bieten die VdK-Geschäftsstellen eine Überprüfung von Rentenbescheiden an. Bei Bedarf kann direkt ein Widerspruch über die Rechtsberater des VdK erhoben werden.

Was ist zu tun, wenn der Rentenbescheid fehlerhaft ist, und wie schnell muss man handeln?

Sofern ein Fehler in einem Rentenbescheid entdeckt wird oder man sich unsicher ist, ob der Rentenbescheid möglicherweise fehlerhaft ist, besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Rentenbescheides schriftlich Widerspruch bei der Rentenversicherung einzulegen. Etwaige Belege und Nachweise können nachgereicht werden. Durch die fristwahrende Erhebung des Widerspruchs bei der Rentenversicherung bleibt den Betroffenen Zeit, um die offenen Fragen durch eine fachkundige Beratung, zum Beispiel durch die Rechtsberater des VdK, klären zu lassen.

Mehr Informationen

Bei weiteren Fragen stehen Kathrin Brückner, Leiterin der Rechtsberatung des VdK Hamburg, und ihre Kolleginnen und Kollegen in der Rechtsberatung des VdK Hamburg allen Mitgliedern gern zur Verfügung.

Kontakt: Sozialverband VdK Hamburg e.V.

Hausadresse Hammerbrookstraße 93, 20097 Hamburg Telefon: 040-40 19 49 - 0 040-40 19 49 - 0 Fax: 040-40 19 49 - 30 E-Mail: hamburg@vdk.de Website: www.hamburg.vdk.de

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